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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 33. Propsteien und Kirchorte im münsterischen Archidiakonat Friesland 447<br />

unter Absonderung von acht Kirchspielen (Achtkarspele), mit den Landschaften<br />

Bellingwolde, Westerwolde und Drente sowie einigen Kirchspielen von Overijssel<br />

zum neuen <strong>Bistum</strong> Groningen zusammengefügt wurde. Nach Amtsantritt<br />

des auf Wunsch König Philipps von Spanien eingesetzten Bischofs von Groningen<br />

bestanden im Archidiakonat Friesland keine münsterischen Rechte mehr. In<br />

Ostfriesland war bis dahin der Protestantismus durchgedrungen. <strong>Das</strong> gräfliche<br />

Haus erkannte keine Beschränkungen in der freien Verfügung über Kirchen und<br />

Klöster an.<br />

Kurz vor dem Ende der münsterischen Jurisdiktion im westlichen Teil des<br />

Archidiakonats Friesland veranlaßte Bischof Johann von Hoya im Sommer 1567<br />

noch einmal eine Visitation (Schwarz). <strong>Die</strong> Visitatoren trafen auf keinerlei Widerstand.<br />

Gegen die Errichtung der Bistümer Groningen und Deventer durch die Bulle<br />

Pauls IV vom 12. Mai 1559 protestierte der am meisten betroffene Metropolit<br />

von Köln durch eine Gesandtschaft nach Wien und Rom unter Führung des<br />

Lütticher Dompropstes Gerhard von Grosbeck. Er erreichte bei Pius IV jedoch<br />

nicht mehr, als daß dieser König Philipp bat, die beeinträchtigten Reichsstände<br />

zu entschädigen. Dazu kam es allerdings nicht.<br />

<strong>Die</strong> Grenzen des münsterischen Archidiakonats Friesland - es gab auch ein<br />

Osnabrücker Archidiakonat dieses Namens - sind in den Moorgebieten zum<br />

Teil schwer bestimmbar. So verlief die Grenze auf niederländischem Gebiet vom<br />

Dollart in südwestlicher Richtung an der Tjamme und anschließend an der Zijpe.<br />

<strong>Das</strong> Reiderland und die Osnabrücker Kirchspiele Beerta, Winschoten und<br />

Westerlee blieben ausgeschlossen. Unsicher ist die Grenze zwischen Hoetmansmeer<br />

und Sappemeer. Meeden und Zuidbroek ressortierten mit Sicherheit von<br />

<strong>Münster</strong>. Von Zuidbroek folgte die Grenze gegen Utrecht der Sliepsloot, dann<br />

der Borgsloot bis zur Nordostecke von Noorddijk. <strong>Die</strong> Grenzen des Archidiakonats<br />

in Ostfriesland sind von Frerichs genau beschrieben.<br />

<strong>Die</strong> Entstehung des Archidiakonats wird wohl zu Recht in Verbindung mit<br />

der in der Normannenzeit gefährdeten Lage Frieslands in Verbindung gebracht<br />

(Krüger S. 128). Darauf deutet auch die ursprüngliche Bezeichnung "Propstei"<br />

hin, die möglicherweise als eine Parallele zu dem für das Oberstift als Vertreter<br />

des Bischofs in Verwaltungsdingen zuständigen Dompropst anzusehen ist. Der<br />

ungewöhnlich große Bezirk des Propstes umfaßte mehr als 300 Pfarreien. Er<br />

geht damit weit über das hinaus, was zu den Archidiakonaten des Oberstifts<br />

gerechnet wurde.<br />

Im Unterschied zu den Archidiakonen des Oberstifts besaß der Archidiakon<br />

von Friesland lediglich die Jurisdiktion über den Klerus. <strong>Die</strong> synodale Gerichtsbarkeit<br />

über Laien lag bei den Pröpsten oder Dekanen der sogenannten sedes<br />

.rynoda/es (ebd. S. 48), die mit einer Ausnahme aus Laien bestanden und ihr Amt<br />

nicht selten auf dem Erbwege weitergaben. Ihre Gerichtsbarkeit richtete sich

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