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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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178 3. Historische Übersicht<br />

dem König Friedrich III. der Stadt <strong>Münster</strong> mitteilte, er habe Walram die Regalien<br />

verliehen, und sie zur Huldigung aufforderte (ebd. S. 158 Nr. 95).<br />

Walram hatte sich eine Blöße gegeben, indem er Regierungshandlungen vornahm,<br />

bevor die päpstliche Bestätigung eintraf. So setzte er im August 1450 den<br />

münsterischen Offizial für Friesland, Johann Bischoping, ab und beschlagnahmte<br />

dessen Einkünfte (ebd. S. 44*). Als die päpstliche Konfirmationsbulle<br />

im Februar 1451 eintraf, ging Walram mit aller Schärfe gegen seine Gegner vor.<br />

Im März entzog er dem Weihbischof Johannes von Natura, dem Offizial Heinrich<br />

von Keppel und dem Siegier Heinrich Korte ihre Ämter. Erich von Hoya<br />

bedrohte er mit Exkommunikation, eintausend Mark Geldstrafe und Entziehung<br />

der Kölner Dompropstei, wenn er nicht sofort die Burgen Wolbeck und Horstmar<br />

räumte. Ein hoyaischer Protest dagegen traf in Rom erst ein, als der Papst<br />

schon längst den Propst von St. Severin in Köln mit der Exekution der Bestätigung<br />

Walrams beauftragt hatte (2. Mai 1451). Der Propst ließ die Stadt <strong>Münster</strong><br />

und alle Anhänger der hoyaischen Partei exkommunizieren. Am 10. August 1451<br />

verhängte Walram selbst das Interdikt über seine Gegner (ebd. S.45*) .<br />

<strong>Die</strong> von den geistlichen Zensuren Betroffenen ließen sich nicht einschüchtern.<br />

Sie forderten ein zweites Gutachten der Universität Erfurt (ebd.<br />

S. 132-135 Nr. 84) an, das alle Regierungsakte Walrams und alle Kölner Maßnahmen<br />

wegen rechtlicher Fehler für ungültig erklärte. Johann von Kleve unterrichtete<br />

seinen Oheim Philipp über alle Machenschaften zugunsten des Hauses<br />

Moers, um den Papst von der Unrechtmäßigkeit der Provision Walrams zu überzeugen.<br />

Er vergaß nicht, auf die frühere Parteinahme <strong>Die</strong>trichs von Moers für<br />

das Baseler Konzil hinzuweisen, die der römischen Kurie großen Schaden zugefügt<br />

hatte. Herzog Philipp von Burgund richtete am 12. Juli in diesem Sinne<br />

abgefaßte Schreiben nach Rom, sah aber von einer Gesandtschaft an den Papst<br />

vorläufig ab, um abzuwarten, welche Haltung Kardinal Nikolaus von Kues einnehmen<br />

werde, der sich auf der Reise nach Deutschland befand.<br />

Inzwischen setzte im <strong>Münster</strong>land der Kleinkrieg ein. Den größten Teil des<br />

Oberstiftes beherrschte Johann von Hoya. Walram von Moers stützte sich lediglich<br />

auf Ahaus, Vreden und Ottenstein im äußersten Westen. <strong>Die</strong> benachbarten<br />

Landesherren hielten sich noch von einer Teilnahme an der Fehde zurück. Nur<br />

der Streit Bischof Rudolfs von Utrecht - er hatte sich mit Erzbischof <strong>Die</strong>trich<br />

und Walram von Moers ausgesöhnt - mit seiner Stiftsgeistlichkeit um ein Subsidium<br />

caritativum spielte in den münsterischen Streit hinein. Auch dieser Zwistigkeit<br />

sollte sich Nikolaus von Kues widmen. Am 13. Juli 1451 meldete der Kardinal<br />

bei Johann von Kleve seine bevorstehende Ankunft (ebd. S. 56*) . Als Konferenzort<br />

schlug er Oldenzaal auf utrechtischem Gebiet dicht an der münsterschen<br />

Grenze vor. Wahrscheinlich war er vom Papst bereits dahin instruiert worden,<br />

sowohl Walram von Moers als auch Erich von Hoya fallen zu lassen und statt<br />

deren den Osnabrücker Dompropst Konrad von <strong>Die</strong>pholz zum Bischof zu befördern<br />

(ebd. S. 57*).

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