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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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706 4. Verfassung<br />

Bote benutzte den Weg über Unna nach Köln. Später wurde, mit Rücksicht auf<br />

die schwedische Gesandtschaft, die Linie nach Osnabrück und Bremen verlängert,<br />

1646 auch eine reitende Post über Wesel nach Brüssel und Antwerpen<br />

errichtet, die 1701 auf den Kurs <strong>Münster</strong>-Dorsten - Essen - Düsseldorf verlegt<br />

wurde. Eine geplante Verbindung nach Den Haag kam nicht zustande.<br />

Unter Clemens August von Bayern nahm die münsterische Post eine entscheidende<br />

Wende. Nachdem einige neue Linien wenig florierten, entschloß sich<br />

der Fürstbischof 1721 zur Verstaatlichung der münsterischen Landespost. <strong>Die</strong><br />

Postboten trugen nunmehr den münsterischen Botenschild (Fleitmann, Botenund<br />

Postverbindungen S. 105). <strong>Die</strong> Verstaatlichung schloß eine Entwicklung ab,<br />

die mit einem Edikt Christoph Bernhards von Galen 1661 einsetzte, in dem die<br />

Personen- und Paketpost der münsterischen Hoheit unterstellt und lediglich die<br />

Briefbeförderung der Reichspost überlassen wurde. <strong>Die</strong> münsterische Post geriet<br />

in enge Verbindung mit der Hofkammer, deren Präsident, wie erwähnt, seit<br />

1722 auch Direktor der Post war. 1729 erhielt die Hofkammer jurisdiktionelle<br />

Befugnisse in Postsachen. Appellationen gegen ihre Urteile kamen vor das Weltliche<br />

Hofgericht. <strong>Die</strong> Hofkammer setzte auch die Posttaxen fest. Hohe Betriebskosten<br />

und Gehälter überstiegen oft die Einnahmen. Wie üblich in solchen<br />

Fällen, entschloß man sich zur Verpachtung der Post an einen Privatmann (1752)<br />

für 2400 Rtl. jährlich. Nach anderthalb Jahren gab der Pächter wegen fehlender<br />

Rendite auf. Der Siebenjährige Krieg richtete die münsterische Landespost endgültig<br />

zugrunde.<br />

Nach dem Ende des Krieges trat der Hofkammerrat Jobst Ferdinand Duesberg<br />

als Pächter ein. Er gab jährlich 1 000 Rtl., erzielte aber auch keinen Gewinn.<br />

Über seinen Sohn Bernhard A. Duesberg lief das Pachtverhältnis bis 1794 weiter<br />

und wurde bis 1806 verlängert. Vor Ablauf des Vertrages übernahmen die Preußen<br />

am <strong>1.</strong> Januar 1803 das münsterische Postwesen. Duesberg wurde von den<br />

Preußen mit einem Jahresgehalt von 2000 Rtl. als Oberpostmeister angestellt<br />

Oacob S. 62-65).<br />

<strong>Die</strong> münsterische Kanzleipost, die Behördenzwecken diente, wurde noch<br />

1770 auf ein Gutachten der fürstlichen Räte hin Zu Conservirung des exercitii des<br />

landesherrlichen regalis postarum und Zu mehrerer commodität des publici und commercii in<br />

ihrem Bestand erhalten, aber endgültig eingestellt, als die Franzosen 1795 Köln<br />

besetzten (Fleitmann, Boten- und Postverbindungen S. 104 f.).<br />

§ 57. Juden<br />

Gierse Albert, <strong>Die</strong> Geschichte der Juden in Westfalen während des Mittelalters in ihren Grundzügen<br />

nach zum Theil ungedruckten Quellen dargestellt. Ein Beitrag zur deutschen Rechtsgeschichte.<br />

1878<br />

Bahlmann Paul, Zur Geschichte der Juden im <strong>Münster</strong>lande (ZKulturg 2 = ZDtKulturg N F 4.<br />

1895 S. 380-409)

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