06.08.2013 Aufrufe

Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

136 3. Historische Übersicht<br />

wirkung des Bischofs (WestfUB 3 S. 659 Nr. 1258). Im Emsland lag die tatsächliche<br />

Gewalt in den Händen der Burgmannen von Landegge und Fresenburg.<br />

Beide Korporationen führten eigene Siegel. <strong>Die</strong> Fresenburger Burgmannschaft<br />

übte im Emsland polizeiliche Rechte aus, wie sie sonst nur den Drosten zustanden<br />

(Bockhorst S. 123). Insgesamt gesehen war die Lage des Bischofs hier prekär<br />

(ebd. S. 43 f.), wenn auch Everhard in einer Urkunde für das Emsland selbstbewußt<br />

verkündete, daß infra terminos iurisdictionis et terre nostre nur er selbst zum<br />

Burgenbau berechtigt sei (WestfUB 3 S. 807 f. Nr. 1547).<br />

Unerquicklich gestaltete sich zeitweise das Verhältnis der Stadt <strong>Münster</strong> zum<br />

Ordinarius. <strong>Die</strong> Vakanz nach Bischof Gerhards Tode hatte wohl Erwartungen<br />

auf größere Unabhängigkeit der Bürger keimen lassen. Ihr Unwille richtete sich<br />

hauptsächlich gegen den befestigten Bispinghof (Meckstroth S. 61). Angeblich<br />

sollen Einflüsterungen den Bischof verleitet haben, mit Gewalt gegen die Stadt<br />

vorzugehen, doch habe er, vom Domkapitel im Stich gelassen, schmählich einlenken<br />

müssen. <strong>Das</strong> kostete ihn das halbe Stadtgericht und die Akzise (MGQ 1<br />

S. 36). Der Verlauf des Streites ist im einzelnen unbekannt, doch stand die Stadt<br />

als Sieger da, gestützt auf das Bündnis mit den Städten Soest, Osnabrück und<br />

Dortmund von 1277 (ebd. S.40, 62). In zwei Verträgen vom 18. Januar 1278<br />

überantwortete Everhard den Bürgern alle Handelsangelegenheiten und die Aufsicht<br />

über die Befestigungen des Bispinghofs (prinz, Mimigernaford-<strong>Münster</strong><br />

S. 282); ferner verzichtete er auf jede Gewaltanwendung gegenüber der Stadt.<br />

Seine Hoheitsrechte über <strong>Münster</strong> sanken "zu einem bloßen Schein" hinab<br />

(Schmitz-Kallenberg S. 33). Durch Teilnahme an der Münzprobe drang die Stadt<br />

in ein bisher rein landesherrliches Recht vor (Meckstroth S. 47). Sie setzte auch<br />

ihre Teilnahme am münsterischen Landtag auf dem Laerbrock durch (ebd.<br />

S. 68 f.), womit die Landstände des Stiftes ihre endgültige Ausprägung erlangten<br />

(Schmitz-Kallenberg S. 34 f.).<br />

<strong>Die</strong> Entwicklungen in der Hauptstadt wirkten sich auf die kleineren Stiftsstädte<br />

aus. <strong>Das</strong> Privileg für Beckum von 1278 sowie die Sühnebriefe von 1280<br />

für Borken und Coesfeld führen eine deutliche Sprache (Meckstroth S. 65). Ahlen<br />

erhielt 1288 Zollfreiheit per districtum et cfyocesin nostram und die Bierakzise<br />

(berpenninge) in der Stadt nach münsterischem und Warendorfer Vorbild (Meckstroth<br />

S. 46). Am 3. Februar 1289 errichtete der Bischof auf seinem Haupthof<br />

Haltern, que frequenter inimicorum incursibus subiacet, ein opidum de novo und verlieh<br />

den Bürgern das in Coesfeld und Borken übliche Stadtrecht (WestfUB 3 S. 711<br />

Nr. 1365).<br />

Zur Zeit Bischof Everhards kam es aus unbekanntem Anlaß in <strong>Münster</strong> zur<br />

ersten Judenverfolgung. Am 27. Juli 1287 fanden hier 93 Juden einen gewaltsamen<br />

Tod (prinz, Mimigernaford-<strong>Münster</strong> S. 117).<br />

<strong>Die</strong> Verträge des Jahres 1278 raubten dem Bischof die Möglichkeit, sich<br />

ungefährdet innerhalb der münsterschen Stadtmauern aufzuhalten. Everhard

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!