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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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358 4. Verfassung<br />

grund kirchlicher Gesetze, ohne den König auch nur zu erwähnen, ein geschickter<br />

Schachzug, der eine politische Lösung des Konfliktes offenließ. Otto empfing<br />

nach dem 28. Mai (im Sommer) 1204 die päpstliche Konfirmation<br />

(WestfUB 3 S. 15 f. Nr. 25). Der Papst befreite aber kurz darauf seinen Gegner<br />

Friedrich von Clarholz vom Makel der unehelichen Geburt. Beide Seiten konnten<br />

befriedigt sein (vgl. § 10).<br />

Enttäuscht darüber, daß sich Bischof Otto im Winter 1205/ 6 trotz dieser für<br />

ihn günstigen Entscheidung von Kaiser Otto IV abwandte, mahnte Innocenz<br />

III. Ende Februar 1206 den Kölner Metropoliten, den Bischof zur Treue<br />

gegenüber dem Kaiser anzuhalten (WestfUB 5 S. 95 Nr. 204). Trotzdem vermied<br />

der Bischof eine klare Parteinahme. Erst nach dem Tode Philipps von Schwaben<br />

(t 2<strong>1.</strong> Juni 1208) klärten sich die Fronten. Der Papst forderte Bischof Otto und<br />

seinen Bruder Gerhard, Bischof von Osnabrück, auf, den dänischen Prinzen<br />

Waldemar, der sich des Erzbistums Bremen bemächtigen wollte, nach Rom zu<br />

zitieren (ebd. S. 104 Nr. 223) und, nachdem dieser die Ladung ignoriert hatte,<br />

zu exkommunizieren (RegEbfBremen 1 S. 198).<br />

Nach dem Verfall der Macht Ottos IV hielt Bischof Otto den Zeitpunkt für<br />

gekommen, sich König Friedrich II. anzuschließen, der Ostern 1214 in Koblenz<br />

Hof hielt. Damals hatte Innocenz III. den münsterischen Bischof gebeten, mit<br />

Bischof <strong>Die</strong>trich von Estland die Bekehrung der heidnischen Esten in Gesprächen<br />

vorzubereiten, und Otto und seine Kirche unter apostolischen Schutz gestellt<br />

(WestfUB 3 S. 40 Nr. 76). Doch führte die Reise nach Koblenz den Bischof<br />

in die Gefangenschaft Ottos IV (vgl. § 26). Nach Wiedererlangung der Freiheit<br />

schloß er sich dem noch von Innocenz III. (t 16. Juli 1216) ausgerufenen Kreuzzug<br />

im Sommer 1217 an, von dem er nicht zurückkehrte.<br />

Seinen Nachfolger <strong>Die</strong>trich III. von Isenberg (1218-1226) brachte der Verdacht,<br />

am Tode Erzbischof Engelberts von Köln mitschuldig zu sein, als Angeklagten<br />

vor den Päpstlichen Stuhl, nachdem der Legat Konrad ihn und seinen<br />

Bruder Engelbert, Bischof von Osnabrück, in Lüttich am 4. Februar 1226 suspendiert<br />

hatte. <strong>Die</strong> Reise nach Rom verlief enttäuschend. Schon am 30. April<br />

d. J. verbreitete sich in <strong>Münster</strong> das Gerücht, der Papst habe beide Bischöfe<br />

abgesetzt. <strong>Die</strong>trich starb auf der Rückreise (vgl. § 10).<br />

Unzweifelhaft führten die unter den letzten Bischöfen geschilderten Vorkommnisse<br />

zur Stärkung der apostolischen Autorität im Stift <strong>Münster</strong>. Auch die<br />

innere Einstellung der Bischöfe zum Papst wandelte sich. Sie erblickten in diesem<br />

mehr als früher den geistlichen Führer der Christenheit, dem man in spiritualibus<br />

dienen konnte, ohne das Reichsoberhaupt zu kränken. Offensichtlich widersprach<br />

Bischof Ludolf (1226 - 1247) nicht, als der in Tournai weilende Kardinallegat<br />

Otto von St. Nicolaus in carcere am 13. Mai 1238 den Abt von Bredelar<br />

und zwei Dominikaner mit der Visitation der Mönchsklöster und Kollegiatstifte<br />

in seiner <strong>Diözese</strong> beauftragte, obgleich er doch selbst dieses Visitationsrecht

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