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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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306 3. Historische Übersicht<br />

Wiens die Reichsverfassung bedrohe und eine Wahl des Erzherzogs gegen die<br />

Verordnung Clemens XII. vom 5./6. Januar 1731 1 ) verstoße, die ausdrücklich<br />

die Vereinigung von drei Hochstiften in einer Hand verbot (ebd. S. 52 f.). Auch<br />

die Anregung Friedrichs des Großen, die Angelegenheit vor den Reichstag zu<br />

bringen (23. Juli 1780), führte nicht weiter. <strong>Die</strong> Sache war ein für allemal entschieden.<br />

L'or Autrichien triomphe sur les intirets de l'Allemagne (Friedrich der Große;<br />

ebd. S. 56). Der preußische König gab seinem Gesandten in Paris zu verstehen,<br />

daß sein Plan, Fürstenberg zum <strong>Bistum</strong> <strong>Münster</strong> zu verhelfen, gescheitert sei<br />

(ebd. S. 57). Am 7. August wurde Maximilian Franz in Köln, am 16. d. M. in<br />

<strong>Münster</strong> zum Koadjutor gewählt. Fürstenberg sicherte sich einen halbwegs ehrenvollen<br />

Rückzug, konnte sich aber über eine teilweise selbst verschuldete Niederlage<br />

nicht hinwegtäuschen. Sein "selbstbewußtes, nicht selten selbstherrliches<br />

und besserwisserisches, ruhmbegieriges und eitles Auftreten" hatte ihm ungeachtet<br />

seiner innenpolitischen hohen Verdienste viele Feinde gemacht (Hanschmidt,<br />

Fürstenberg S. 286 f.; ausführlich zur Koadjutorwahl ebd. S. 249 - 288).<br />

Sein Sturz im Jahre 1780 fordert einen Rückblick auf Erfolge und Fehlschläge<br />

seiner Tätigkeit als Minister. Zu den schwierigsten Aufgaben, die ihm bei Übernahme<br />

des Amtes bevorstanden, gehörte die Gesundung der münsterischen<br />

Staatsfinanzen. Einem Schuldenberg von 3 800000 Rtl. standen im Jahre 1763<br />

nur etwa 300000 Rtl. jährlicher Einnahmen gegenüber. Als Vorbedingung für<br />

eine Besserung ordnete Fürstenberg in zwei Edikten (24. April und 23. Juli 1763)<br />

eine "Währungsreform" an, die neue Kurse für die umlaufenden Geldsorten<br />

beinhaltete und die Warenpreise entsprechend dem um zwei Drittel reduzierten<br />

Geldwert herabsetzte (ebd. S. 161). Um alle Bevölkerungsschichten gleichmäßig<br />

an den Staatsausgaben zu beteiligen und die über die Maßen stark belasteten<br />

Bauern zu schonen, wollte er ein System von Verbrauchssteuern und Warenzöllen,<br />

Maut genannt, einführen, das gleichzeitig den Vorteil besaß, von der lästigen,<br />

alljährlichen Genehmigung durch den Landtag befreit zu sein. Gerade deshalb<br />

scheiterte der Plan aber am Widerstand der Landstände. Nur geringfügige Mittel<br />

konnten so der Schuldentilgung zugeführt werden. Erst im Jahre 1777 entstand<br />

die Caisse d'amortissement als Sonderfonds hierfür (ebd. S. 103 ff.). Der Clerus secundarius<br />

wollte sich der Heranziehung zu diesem Fonds entziehen, erlitt aber eine<br />

gerichtliche Niederlage. Auf diesem Wege konnten bis 1780 wenigstens 100 000<br />

Rtl. an Zinsrückständen getilgt werden, ein Viertel des 1763 bestehenden Betrages.<br />

Der erhoffte durchschlagende Erfolg blieb aber der Finanzpolitik Fürstenbergs<br />

wegen der landständischen Opposition versagt (ebd. S. 108 f.).<br />

1) Rudolf REINHARDT, <strong>Die</strong> Reichskirchenpolitik Papst Klemens XII. (1730 -1740).<br />

<strong>Das</strong> Motu proprio "Quamquam invaluerit" vom 5. Januar 1731 (1967), wiederabgedruckt<br />

in: Hubert W OLFF (Hrsg.) , Rudolf Reinhardt, Reich - Kirche - Politik: ausgewählte Beiträge<br />

zur Geschichte der <strong>Germania</strong> <strong>Sacra</strong> in der Frühen Neuzeit. 1998 S. 93 -118.

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