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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 14. <strong>Das</strong> Ringen um die Macht 223<br />

Zustimmung zu finden. So wurde der Gedanke nicht ernsthaft verfolgt, vielleicht<br />

auch unter dem Einfluß der Drohungen Herzog Heinrichs d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel,<br />

der die den Katholiken günstige Lage nach dem Sieg<br />

Karls V über Frankreich ausnutzte, um sich an Bischof Franz für dessen Teilnahme<br />

an seiner Vertreibung zu rächen. Heinrich wandte sich am 16. Juni 1544<br />

an Domkapitel und Stadt <strong>Münster</strong> mit der Forderung, den Bischof zum Verzicht<br />

auf das Bündnis mit dem Landgrafen und jede Beziehung zum Schmalkaldischen<br />

Bunde sowie zur Annahme Georgs von Braunschweig-Wolfenbüttel, eines Bruders<br />

Heinrichs und jetzigen Dompropsts zu Köln, als Koadjutor zu zwingen.<br />

Noch besser sei ein Verzicht des Bischofs auf das Stift <strong>Münster</strong>. Als Reaktion<br />

sagte der Landgraf den münsterischen Landständen seine Unterstützung gegen<br />

Heinrich d. J. zu, eingeschlossen die Hilfe Kurfürsts Johann Friedrich von Sachsen.<br />

Anfangs schwankend, stimmte schließlich das Domkapitel dem Verlangen<br />

des Landgrafen zu, dem Herzog in keiner Weise Vorschub zu leisten.<br />

Dagegen konnte sich der Schmalkaldische Bund zu keinen wirksamen Schritten<br />

zugunsten des bedrängten Bischofs entschließen; obgleich sich im Winter<br />

herausstellte, daß hinter den Drohungen Heinrichs d. J. der Kaiser stand, der<br />

nach dem erhofften Untergang Franz' von Waldeck den Endkampf gegen die<br />

norddeutschen Protestanten aus Franz' Territorien zu führen gedachte. Verlieren<br />

wir <strong>Münster</strong> und Osnabrück J so darnach whe mir und darnach andern stenden, klagte am<br />

27. März 1545 der Landgraf in einem Brief an Martin Bucer (Schröer, Reformation<br />

2 S. 171). Doch kam es nicht soweit. Im Gegenteil: D er Kaiser sequestrierte<br />

am 10. Juli 1545 das Herzogtum Wolfenbüttel trotz Gegenwehr Heinrichs d. J.<br />

unter Zustimmung des Schmalkaldischen Bundes bis zur gütlichen Einigung der<br />

streitenden Parteien. Als der Herzog trotzdem seine Rüstungen fortsetzte und<br />

sich am 2<strong>1.</strong> Oktober d. J. bei Höckelheim einem überlegenen schmalkaldischen<br />

Heere zur Schlacht stellte, unterlag er und geriet mit seinem Sohne Karl Viktor<br />

in hessische Gefangenschaft. Franz von Waldeck erneuerte abermals sein Gesuch<br />

um Aufnahme in den Bund, zumal sich das Gerücht verbreitete, Karl V<br />

werbe in Norddeutschland Truppen. Auch jetzt blieb seine Bitte unerhört. <strong>Die</strong><br />

Bundesgenossen stießen sich an der ungeklärten Haltung des münsterischen<br />

Domkapitels und der Landstände (17. Januar 1546). Verzweifelt steuerte der Bischof<br />

Gelder für die Rüstungen zugunsten des bedrohten protestantischen Kurfürsten<br />

Hermann von Wied bei, um den Bund günstig zu stimmen, vergeblich.<br />

<strong>Die</strong> Landstände drohten ihm sogar mit der Absetzung, weil er den Schmalkaldenern<br />

seine Länder als Werbeplätze angeboten hatte.<br />

In dieser Lage befand sich Franz von Waldeck, als der lange erwartete Religionskrieg<br />

losbrach. Nach dem Bündnisvertrag mit Papst PauIIII. vom 7. Juli<br />

1546, der ihm 12 500 Söldner und 500 000 Dukaten einbrachte, und der am<br />

3. Juli ausgesprochenen Exkommunikation sowie Amtsenthebung Hermanns<br />

von Wied, abgesehen vom geheimen Übertritt Herzog Moritz' von Sachsen,

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