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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 18. <strong>Das</strong> Fürstbistum in Personalunion mit Kurkä ln 309<br />

Im Zuge des naturrechtlichen, abstrakten Rechtsdenkens der Aufklärungszeit<br />

bemühte sich der Minister auch um eine Reform und Neuordnung des Justizwesens.<br />

Vor allem sollten Mißbräuche bei der Führung von Prozessen, sowohl<br />

von oben wie von unten, beseitigt werden. Einer grundsätzlichen Reform des<br />

Rechtswesens stand wieder einmal die ständische Verfassung des Landes im<br />

Wege, die auf der Ungleichheit der Stände basierte (ebd. S. 127).<br />

Besonderen Wert legte Fürstenberg auf Förderung der Schulen und öffentlichen<br />

Bildungsanstalten. <strong>Die</strong>se sollten nicht nur Wissen und Befähigungen vermitteln,<br />

sondern auch der Hebung von Sittlichkeit und Vaterlandsliebe dienen.<br />

Auch nach seiner Entlassung setzte der Minister seine Bemühungen auf diesem<br />

Gebiete fort, vor allem im Bereich des Elementarschulwesens. Seiner Fürsorge<br />

entsprangen die Provisional- Verordnung) die Landschulen betreffend vom 7. August<br />

1782 und die Provisional-Schulordnung vom 10. März 1788. Nach deren Erprobung<br />

erging am 2. September 1801 die Verordnungftir die deutschen und Trivialschulen des<br />

Hochstifts <strong>Münster</strong>. Bei der Durchführung dieser Reformen (im einzelnen dazu<br />

Handschmidt, Fürstenberg S. 131-135) leistete ihm der Priester und Schulmann<br />

Bernhard Overberg wertvolle <strong>Die</strong>nste. Insbesondere verbesserte Overberg die<br />

Ausbildung der Lehrer in der von ihm geleiteten Normalschule (ebd. S. 170).<br />

<strong>Die</strong>sem Ziel diente auch die Einbeziehung der Gymnasien in das Reformprogramm.<br />

<strong>Die</strong> höheren Schulen bildeten geradezu den Eckstein für die bessere<br />

Ausbildung der Lehrer und Geistlichen. Wesentlich erschien Fürstenberg in diesem<br />

Zusammenhang ein verstärkter Unterricht in deutscher Sprache. Zu diesem<br />

Zwecke schränkte das Zirkulare vom 16. September 1768 den Griechisch-Unterricht<br />

ein. Gleichzeitig wurden an den Gymnasien weitere Pflichtfächer, wie Geschichte,<br />

Arithmetik und Geometrie eingeführt (ebd. S. 136).<br />

Eine Verordnung) wie die Lehrart in den ftinf unteren Schulen der 0mnasien des<br />

hiesigen Hochstiftes überhaupt eingerichtet werden soll (1770), kam zur Erprobung, aber<br />

nicht zur Publikation. Ihr Ziel richtete sich auf eine christlich-philantropisch-patriotisehe<br />

Charakterbildung, verbunden mit der Ausbildung des Verstandes, ausgewiesen<br />

durch Fertigkeit im richtigen Denken und die Kenntnis der schiinen Wissenschaften. Als<br />

bester Weg zu diesem Ziele erschien Fürstenberg das Studium der Mathematik,<br />

die gleichzeitig als Vorstufe der Philosophie diente. Als Vorbedingung forderte<br />

er gute Kenntnisse in der lateinischen und deutschen Sprache, nicht aber im<br />

Griechischen. <strong>Das</strong> lateinreden in schulen und silentiis erachtete Fürstenberg als unnütz.<br />

Es sollte durch gute deutsche Reden ersetzt werden (ebd. S. 137).<br />

Nach ihrer Erprobung trat an die Stelle dieses Edikts am 22. Januar 1776 die<br />

Verordnung) die Lehrart in den unteren Schulen des Hochstifts <strong>Münster</strong> betreffend. Sie fand<br />

in Deutschland weithin begeisterte Anerkennung, zumal sie einem als rückständig<br />

geltenden, geistlichen Staatswesen entstammte (ebd. S. 139-142).<br />

Fürstenberg gelang auch die seit Jahrhunderten angestrebte Gründung einer<br />

Landesuniversität. Schon am 3. Februar 1765 beantragten Domkapitel und Rit-

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