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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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342 4. Verfassung<br />

§ 23. <strong>Bistum</strong>skumulationen<br />

Feine, Besetzung der Reichsbistümer S. 297-329<br />

Hierarchia catholica 1 - 6<br />

<strong>Das</strong> <strong>Bistum</strong> Köln<br />

B r a n d t - H eng s t , Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn<br />

Schröer, Kirche in Westfalen im Zeichen der E rneuerung<br />

Wei tlau ff Manfred, <strong>Die</strong> Reichskirchenpolitik des Hauses Bayern unter Kurfürst Max Emanuel<br />

1679-1726. Vom Regierungsantritt Max E manuels bis zum Beginn des Spanischen Erbfolgekrieges<br />

(Münchener Theol. Studien 1,24) 1985<br />

Wolf Hubert, <strong>Die</strong> Reichskirchenpolitik des Hauses Lothringen 1680-1715. Eine Habsburger<br />

Sekundogenitur im Reich? (BeitrrGReichsk 15) 1994<br />

Bis 1410 waren <strong>Bistum</strong>skumulationen in <strong>Münster</strong> unbekannt. <strong>Die</strong> Verwaltung<br />

des rechtsrheinischen Teils der <strong>Diözese</strong> Köln durch Bischof Liutbert in den<br />

Jahren 864 - 870 (<strong>Das</strong> <strong>Bistum</strong> Köln S. 93, 160) stellte keine eigentliche Kumulation<br />

dar und betraf auch nur einen Teil einer fremden <strong>Diözese</strong>. Erst seit 1410<br />

nahmen Personalunionen mit anderen Bistümern zu. Sie entsprangen dem<br />

Machtstreben großer Geschlechter, wie der Grafen von Hoya, Moers, Kleve<br />

und der Edelherren zur Lippe, die sich bemühten, möglichst viele geistliche<br />

Fürstentümer in die Hand ihrer Söhne zu bringen. Seit dem 16. Jahrhundert<br />

gewinnen besonders neben den Klevern die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg<br />

und die Landgrafen von Hessen Einfluß auf die Besetzung des münsterischen<br />

Stuhls mit Prinzen ihres eigenen oder eines ihnen nahestehenden Hauses.<br />

<strong>Das</strong> Trienter Konzil erkannte die schädlichen Folgen der <strong>Bistum</strong>shäufungen<br />

in einer Hand und verbot den Mißbrauch (Sess. XXIV cap. 17 de ref.). Vielmehr<br />

sollten die Bischöfe in dem ihnen anvertrauten <strong>Bistum</strong> residieren und dort persönlich<br />

die Seelsorge wahrnehmen (Schröer 1 S. 36). Doch setzte gerade jetzt<br />

die eigentliche Blütezeit der Kumulationen ein. Sie wurden geradezu "zum<br />

Kennzeichen der Gegenreformation" (ebd.). <strong>Die</strong> exponierte Lage der katholischen<br />

Kirche im Nordwesten des Reiches, in unmittelbarer Nachbarschaft mächtiger<br />

protestantischer Staaten, ließ kaum eine andere Lösung zu, als Bistümer an<br />

die wenigen Prinzen zu übergeben, die konfessionell tragbar waren, die meisten<br />

aus den Häusern Wittelsbach und Österreich. In <strong>Münster</strong> dominierten die Wittelsbacher<br />

seit 1585. Sie errichteten in Nordwestdeutschland eine Art geistlicher<br />

Sekundogenitur. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden sie von<br />

den Habsburgern abgelöst. Der Papst trug "keine Bedenken, von dem rechtlichen<br />

Mittel der Kumulation von Bistümern in der Hand von Prinzen dieser<br />

Häuser Gebrauch zu machen" (ebd.). Folgende Bischöfe besaßen mehrere Bistümer:<br />

Otto IV (1392 -1424) von Hoya<br />

am 15. Juli 1410 nach der Resignation Bischof Heinrichs von Osnabrück<br />

vom Papst als Administrator des <strong>Bistum</strong>s Onsabrück eingesetzt (OsnabGQ 1<br />

S. 127; HierCath <strong>1.</strong> 1898 S. 398); t4. Oktober 1424.

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