06.08.2013 Aufrufe

Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

616 4. Verfassung<br />

allen anderen vorfallenden und absonderlich damit die vorkommende suppliquen ohne aufenthalt<br />

und verzug abgeholfen werden mögen (Dehio S. 13; Schmitz-Eckert S. 100). Der<br />

Rat sollte sich zweimal wöchentlich in der Geheimen Kanzlei versammeln. Mindestens<br />

drei der Geheimen Räte mußten in <strong>Münster</strong> anwesend sein. Samstags<br />

wurde Geheimer Kriegsrat gehalten, an dem der Oberkommandierende teilnahm,<br />

der an Entscheidungen aber nur beteiligt wurde, wenn periculum in mora<br />

war (Dehio S. 14). Montags gingen die Protokolle des Geheimen und Kriegsrats<br />

an den Fürsten ab.<br />

Zur vollen Selbständigkeit entbehrte der Geheime Rat noch einer eigenen<br />

Kanzlei, da die Regierungskanzlei und der Geheime Sekretär sich in Neuhaus<br />

befanden. Clemens August (1719 -1761) verfügte deshalb, daß ein Geheimer<br />

Sekretär bei Hofe, der andere in <strong>Münster</strong> amtieren sollten. <strong>Die</strong> Geheime<br />

Kanzlei blieb getrennt von der allgemeinen Kanzlei. Sie saß im Fraterhaus,<br />

später in der Hofvogtei am Domhof. Während des Bestehens des Geheimen<br />

Rates nahm die Zahl der Räte ständig zu und erreichte unter Clemens August<br />

bereits 27, doch stand nur eine Minderheit in Sold. <strong>Die</strong> anderen besaßen eine<br />

Anwartschaft oder begnügten sich mit dem Titelschmuck (Dehio S. 14 f.). In<br />

ähnlicher Weise stieg auch die Mitgliederzahl der Regierung an, einer reinen<br />

Justizbehörde. Deren Räte rekrutierten sich meist aus den Referendarien (seit<br />

1608 nachweisbar), den früher zu Beratungen herangezogenen extraordinarii<br />

(Schmitz-Eckert S. 71-74).<br />

Einer der gelehrten Räte wirkte als advocatus fisci (Regulament vom 17. Mai<br />

1667) als Vertreter landesherrlicher Interessen und führte die Aufsicht über alle<br />

fürstlichen Bediensteten. Ihn unterstützte ein fiskalischer Anwalt. In den Ämtern<br />

unterstanden ihm einzelne Amtsfisci (ebd. S. 75). Für den advocatus patriae läßt<br />

sich kein Regulativ nachweisen. Er befaßte sich mit Grenzstreitigkeiten gegen<br />

Ausländer und wurde aus der landständischen Pfennigkammer besoldet (ebd.<br />

S. 75 ff.), war also ständischen Ursprungs.<br />

Infolge der ständigen Abwesenheit des Landesherrn im 18. Jahrhundert<br />

drängte das Domkapitel auf Bestellung eines Statthalters, der stets aus den Reihen<br />

der Kapitularen gewählt wurde und offiziell kurkölnisch-münsterischer Beamter<br />

war, aber keine Bedeutung erlangte. Wichtiger erwies sich das Bestreben<br />

Clemens Augusts, sachkundige Mitarbeiter für die münsterischen Angelegenheiten<br />

in seiner persönlichen Nähe anzusiedeln. Hofrat Gottfried Joseph Raesfeld<br />

bearbeitete in Bonn als Kabinettssekretär die münsterischen und paderbornischen<br />

Angelegenheiten. Als Anhänger Österreichs beeinflußte er die kölnische<br />

Politik. Bei ihm und dem ihm unterstehenden Bonner Kabinett lag die eigentliche<br />

münsterische Regierungsgewalt, wenn dessen Leitung auch nominell<br />

dem adeligen Präsidenten des Geheimen Rates, dem Statthalter und Dompropst<br />

Ferdinand von Plettenberg zustand, symptomatisch für die "lässige Dezentralisation"<br />

unter Clemens August (Dehio S: 18), wie auch die 1740 verfügte Ernen-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!