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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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554 4. Verfassung<br />

GS NF 17,1: Kohl, Domstift St. Paulus 1<br />

J a n s sen Wilhe1m, Regierungsform und Residenzbildung in Kurkäln und anderen niederrheinischen<br />

Territorien des 14. und 15. Jahrhunderts (Territorium und Residenz am Niederrhein<br />

hg. von Klaus Fink und WilhelmJanssen = KlevArch 14. 1993 S.151-169)<br />

Be h r, Franz von Waldeck<br />

Becke r Matthias, Dux und Gens. Untersuchungen zur E ntstehung des sächsischen Herzogtums<br />

im 9. und 10. Jahrhundert. 1996<br />

Sc hub e rt, Fürstliche Herrschaft<br />

a. Allgemeines<br />

<strong>Die</strong> Ausbildung des weltlichen Fürstentums <strong>Münster</strong> wurde bisher in keiner<br />

zusammenhängenden Untersuchung dargestellt. <strong>Die</strong> diesem im Hochmittelalter<br />

einsetzenden und bis zum 17. Jahrhundert im wesentlichen abgeschlossenen<br />

Vorgang gewidmeten Arbeiten befassen sich jeweils nur mit einem einzigen<br />

geographischen, personenbezogenen oder zeitlichen Aspekt. Der an dieser Stelle<br />

gebotene Abriß kann sich daher nicht als abgeschlossene Darstellung verstehen,<br />

soll jedoch einen annähernd vollständigen Überblick über Elemente der münsterischen<br />

Territorialbildung bieten.<br />

<strong>Die</strong> rechtliche Seite des Vorgangs wird in der Landesgeschichte unterschiedlich<br />

bewertet. Einige möchten die Grundlagen der Landesherrschaft primär in<br />

der Verdichtung von Allodialbesitz, im Erwerb herzoglicher Rechte und Gerichte<br />

erblicken. Weitere Rechte, wie Zölle, Zehnten, Wald-, Forst- und Jagdbanne,<br />

Verfügungen über Burgen und feste Häuser, Klostervogteien, Stadtgründungen<br />

und Befestigung von Siedlungen würden dann eine geringere Rolle spielen.<br />

<strong>Die</strong>se Elemente dürfen aber nicht übergangen werden, zumal sie in den<br />

Rechnungsbüchern der Frühen Neuzeit prominent auftreten. Einig ist sich die<br />

Forschung darüber, daß niemals ein einziges Element zur Ausbildung der Landeshoheit<br />

verantwortlich gemacht werden kann. Stets waren in wechselnder Mischung<br />

mehrere Komponenten beteiligt.<br />

Für die Ausbildung des Fürstentums <strong>Münster</strong> spielen derartige Fragen besonders<br />

im Kerngebiet eine Rolle, einem breiten, nord-südlich verlaufenden Streifen,<br />

nach Westen nicht weit über die Stadt <strong>Münster</strong> hinaus, im Ostmünsterland<br />

bis in die Gegend um Warendorf und Beckum. Im großen und ganzen deckt<br />

sich dieses Kernterritorium mit dem späteren Amt Wolbeck.<br />

Damit ist bereits ein Gesichtspunkt für die nicht zuletzt historische Struktur<br />

des Fürstbistums gewonnen: Zumindest bietet sich die Vermutung an, daß die<br />

übrigen fürstbischöflichen Ämter keine aus Verwaltungsrücksichten gebildete<br />

Corpora darstellen, sondern wie das Kernstück auf eine eigene Territorialausbildung,<br />

wenn auch ursprünglich unter fremden Herren, zurückzuführen sind, die<br />

erst verhältnismäßig spät dem Fürstbistum angegliedert wurden. Darauf deuten<br />

ihr verschiedener räumlicher Umfang und ihre nach Art und Höhe kaum zu<br />

vergleichenden Einkünfte hin. <strong>Die</strong> folgende Übersicht orientiert sich daher an

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