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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 25. Beziehungen des <strong>Bistum</strong>s zum Papst 357<br />

sowle die baldige Ankunft des Kaisers mit einem großen Heer anzudrohen<br />

(Weiers S. 133 Nr. 27). <strong>Die</strong> Reise führte nicht zum Ziel (§ 8).<br />

Auch Egberts Nachfolger Werner (1131-1151) stellte sich nach dem Tode<br />

Kaiser Lothars (t 3./4. Dezember 1137) auf die Seite des papstfreundlichen<br />

Konrads IH., ohne politisch hervorzutreten. Seine Interessen betrafen fast ausschließlich<br />

kirchliche Fragen. Auf dem Konzil von Reims von 1148 begegnete<br />

der Bischof Papst Eugen IH. persönlich (Bernhardi, Konrad IH. S. 703 f.), doch<br />

blieb er auch hier im Hintergrund.<br />

Der kaiserlich-päpstliche Gegensatz erfuhr durch den Zug Kaiser Friedrichs<br />

<strong>1.</strong> gegen die unter päpstlichem Schutze stehende Stadt Cremona neue Belebung.<br />

Auf dem Tag von Gelnhausen beklagte der Kaiser im November 1186 die<br />

Verletzung des Wormser Konkordats durch Urban IH. (Giesebrecht 6 S.654).<br />

Bischof Hermann H. von <strong>Münster</strong> (1173 -1203) stellte sich mit seiner Erklärung,<br />

der Papst habe durch die Weihe Erzbischof Folmars von Trier den Eid<br />

gebrochen (MGH.LL. 4,1 Nr. 315 f.), offen auf die Seite des Kaisers. Ihm<br />

schlossen sich weitere deutsche Bischöfe an. Nur Erzbischof Philipp von Köln<br />

billigte das Verhalten Urbans und wurde zum Dank dafür als apostolischer Legat<br />

in der Provinz Köln eingesetzt, was eine stärkere Disziplinargewalt des Metropoliten<br />

über seine Suffragane mit sich brachte. Der Tod des Papstes (t 20. Oktober<br />

1187) entschärfte den Konflikt.<br />

Rätselvoll bleibt das Mandat seines Nachfolgers, Clemens' IH. (seit 19. D ezember<br />

1187), an Bischof Hermann 1<strong>1.</strong> mit der Bitte pro subsidio passagii in terram<br />

sanctam (Weiers S. 137 Nr. 37). Ähnliche Bitten an andere deutsche Bischöfe sind<br />

nämlich unbekannt. Welchen Grund sollte der Papst gehabt haben, nur den<br />

münsterischen Oberhirten um materielle Unterstützung der Kreuzfahrer zu bitten?<br />

<strong>Die</strong> Aufforderung, selbst das Kreuz zu nehmen, kann ebensowenig dahinterstehen<br />

wie die beabsichtigte Abschickung Hermanns nach Konstantinopel.<br />

<strong>Die</strong> nach seinem Tode in <strong>Münster</strong> ausbrechenden Wahlstreitigkeiten wurden<br />

dem damals in Köln weilenden Kardinallegaten Guido von Praeneste vorgetragen,<br />

der sich jedoch unter einem Vorwand der Entscheidung entzog und die<br />

Parteien verpflichtete, sich bis zum 14. März 1204 vor dem Papst zur Urteilsverkündung<br />

einzufinden. Aber auch dieser sah sich außerstande, einen Spruch zu<br />

fällen, da nur eine Partei angereist war. Er kündigte an, beide Wahlen zu kassieren<br />

und sich das Recht vorzubehalten, virum idoneum ... eidem ecclesie in pastorem<br />

zu setzen, sollte das Domkapitel nicht innerhalb 15 Tagen eine persona idonea<br />

wählen (vgl. § 10). <strong>Die</strong> Aussichten, das einige Jahre vorher in Cambrai erfolgreich<br />

durchgesetzte päpstliche Devolutionsrecht auch in <strong>Münster</strong> zur Geltung<br />

zu bringen, standen nicht schlecht, doch war die Entscheidung mit der Gefahr<br />

verbunden, im schwelenden deutschen Thronstreit einen Fehltritt zu begehen.<br />

Der Papst ernannte deshalb drei Kommissare, die ausnahmslos König Otto IV<br />

anhingen. <strong>Die</strong>se bestätigten Bischof Otto von Oldenburg in <strong>Münster</strong> allein auf-

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