06.08.2013 Aufrufe

Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

384 4. Verfassung<br />

von Munster nach der grentz bis an die mark Z!' Brandenburg ... ) von der landgrcifschcift<br />

Hessen land durch Westfalen bis in die stift von Premen und <strong>Münster</strong>. <strong>Die</strong> darunter<br />

fallenden Reichsstände sollten sich bei äußeren Bedrohungen untereinander beistehen<br />

(RTA.Mittl.R. 5 S. 583).<br />

Präziser drückte sich der Vorschlag der Reichsstände vom 22. - 25. Februar<br />

1521 zum Entwurf einer Reichsregimentsordnung aus, der dem Kaiser überreicht<br />

wurde. Zum Fünften Kreis sollten die Bischöfe von Paderborn, Lüttich,<br />

<strong>Münster</strong>, Utrecht, Osnabrück, die Herzöge von Jülich, Kleve, Berg und Geldern,<br />

die Grafen von Nassau, Sayn, Virneburg, Nieder-Eisenberg (Waldeck) und die<br />

Niederlande bis an die Maas und andere derorts gehören (RTA.Jg.R.2 S. 181<br />

Nr. 13). Der kaiserliche Gegenentwurf vom 9. April d. J. (ebd. S. 197 Nr. 16)<br />

und die endlich beschlossene Reichsregiments-Ordnung vom 26. Mai d. J. (ebd.<br />

S. 229 Nr. 219) übernahmen im wesentlichen den Wortlaut des Vorschlags. <strong>Das</strong>selbe<br />

gilt für die am 26. Mai d. J. beschlossene Kreiseinteilung für die Reichskammergerichts-Ordnung,<br />

nur daß an der Stelle des Bischofs von Utrecht - versehentlich?<br />

- der Bischof von Verden erscheint (ebd. S.272 Nr.27). Bis zum<br />

Ende des Heiligen Römischen Reiches erlitt die Gestalt des später meist Niederrheinisch-Westfälisch<br />

oder lediglich Westfälisch genannten Reichskreises<br />

keine einschneidenden Veränderungen. Über die Mitgliedschaft einiger kleiner<br />

Territorien herrschte Unklarheit. 1 )<br />

<strong>Das</strong> Direktorium im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis lag in den<br />

Händen des Bischofs von <strong>Münster</strong> und des Herzogs von Jülich. <strong>Münster</strong> führte,<br />

da es als geistliches Fürstentum den höheren Rang beanspruchte, auf den Kreistagen<br />

das primum votum, während Jülich den Vorsitz innehatte. Nach dem Aussterben<br />

des jülich-klevischen Hauses (1606) kam es zu Konflikten unter den<br />

nunmehrigen Direktoren <strong>Münster</strong> sowie Pfalz-Neuburg und Kurbrandenburg<br />

als Erben des Hauses Kleve. Der Kurfürst von Brandenburg forderte zumindest<br />

eine Beteiligung am Direktorium, was aber <strong>Münster</strong> aus konfessionellen Gründen<br />

ablehnte. Fürstbischof Christoph Bernhard schlug als Ausweg eine Dreiteilung<br />

des Reichskreises unter drei Direktoren vor, denen eine eigene Defensionsordnung<br />

zugestanden werden sollte. Der Vorstoß des Bischofs wurde, wie seine<br />

sonstigen Versuche, den Reichskreis zur Verbreiterung seiner militärischen Basis<br />

auszubauen, durchschaut und verschwand vom Tisch (Kohl, Christoph Bernhard<br />

passim).<br />

Völlig gegenstandslos, wie manchmal behauptet wird, war der Reichskreis<br />

nicht. Sowohl in der Wiedertäuferzeit als auch im 17. und 18. Jahrhundert gewann<br />

er bei Reichsexekutionen und bei der Abwehr französischer Angriffe Bedeutung<br />

(§ 18 f.).<br />

1) Hans-Joachim BEHR, D er Niederrheinisch-Westfälische Reichskreis um 1560 (Geschichtl.<br />

Handatlas von Westfalen Lfg. 2 Nr. 2. 1982); D ERs., D er Niederrheinisch-Westfälische<br />

Reichskreis 1794 (ebd. Nr. 3. 1982).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!