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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 57. Juden 709<br />

<strong>Münster</strong>, durch den kaiserlichen Erbkämmerer Konrad von Weinsberg am 4. Juli<br />

1435 (RTA 11 S. 310 Anm. 1). Ein Rabbinat mit amtlichem Schreiber bestand<br />

vor 1350 nur in der Hauptstadt <strong>Münster</strong>. Acht, bei Baumaßnahmen an der<br />

Lambertikirche aufgefundene jüdische Grabsteine stammen wahrscheinlich aus<br />

dieser Zeit (Rixen S. 3). <strong>Das</strong> fiskalische Interesse Bischof Ludwigs an den Einkünften<br />

aus dem Judengeleit sicherte der Gemeinde eine günstige Entwicklung<br />

(Aschoff, Ständische Gesellschaft S. 578).<br />

Der Ausbruch der Pest im Sommer 1350 beendete die vorteilhafte Entwicklung.<br />

<strong>Das</strong> Volk schrieb die Schuld am Ausbruch der Seuche den Juden zu. In<br />

der Hauptstadt und wohl auch in den Stifts städten wurde alles jüdische Leben<br />

vernichtet (Rixen S. 3 Anm. 4; Aschoff, Ständische Gesellschaft S. 579). Seit dieser<br />

Katastrophe, die auch den Bischof schwer traf, tritt dieser als einziger Inhaber<br />

des Geleitrechtes auf. Von kaiserlichen Verleihungen ist nichts mehr bekannt.<br />

In allen bekannten Fällen vergab der Bischof das Geleit nur auf bestimmte<br />

Zeit. Freizügigkeit war damit nicht verbunden. Beim Weggang wurden<br />

Abzugsgelder verlangt. Nach wie vor stand das fiskalische Interesse des Landesherrn<br />

an den Juden im Vordergrund, aber auch die kleineren Stiftsstädte entdeckten<br />

ihren Nutzen durch Forderungen nach Tributzahlungen und Teilnahme<br />

am bischöflichen Geleit (Rixen S. 15 -18). Nach 1350 setzte Bischof Ludwig<br />

seine judenfreundliche Politik fort. Schon vor 1356 (?) erteilte er zwei Juden<br />

Geleit nach Coesfeld (MünstUB 1,1 S.88 Nr. 158). Dagegen wehrte sich die<br />

Hauptstadt erfolgreich gegen die Rückkehr von Juden. Bischof Potho überließ<br />

am 2. April 1380 die verwaiste Synagoge und Judenscharne für 36 Mark Bernhard<br />

Steveninck (ebd. S. 145 Nr. 253). <strong>Die</strong> Gründe für die städtische Haltung<br />

lagen hauptsächlich in der Judenfeindlichkeit der Handwerker und Kleinhändler,<br />

die Konkurrenz fürchteten. Erst nach der Niederwerfung der Täufer, als die<br />

Stadt vorübergehend die Selbständigkeit verlor, traten in <strong>Münster</strong> wieder Juden<br />

auf, die sich mit Erlaubnis Bischof Franz' von Waldeck niederließen. Als die<br />

Stadt 1541 ihre Rechte zurückerhielt, hörte der jüdische Zuzug sofort auf. Einige<br />

Familien siedelten nach Wolbeck über. 1560 zählte man im Stift neun jüdische<br />

Familien, davon zwei in Werne, je eine in <strong>Münster</strong>, Dülmen, Ahlen, Telgte,<br />

Sassenberg, Enniger und Oelde (Rixen S. 5 f.; Aschoff, Ständische Gesellschaft<br />

S. 580 f.). Auffälligerweise stammten alle im Stift zugelassenen Juden aus Nordhessen<br />

und der Grafschaft Waldeck, der Heimat Bischof Franz'. Er war es, der<br />

seine schützende Hand über diejenigen hielt, die ihm in seinen finanziellen Nöten<br />

beisprangen. Nach seinem Tode wurden die Juden aus der Hauptstadt vertrieben.<br />

1560 befand sich nur noch ein einziger Jude in <strong>Münster</strong>, der wegen<br />

medizinischer Kenntnisse und Fähigkeiten bei den höheren Ständen Ansehen<br />

genoß (ebd. S. 583 ff.). Im ganzen Stift wird die Zahl der Juden um 1550 etwa<br />

ebenso hoch geschätzt wie im Jahre 1350 (ebd. S. 579).<br />

Bischof Bernhard von Raesfeld befahl am 2. Februar 1560 seinen Amtleuten,<br />

alle Juden auszuweisen, doch war der Befehl nur darauf gerichtet, den Juden

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