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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 11 . <strong>Die</strong> E ntmachtung der Fürstbischö fe 143<br />

<strong>Die</strong> Leistungen des Bischofs im Städtewesen blieben bescheiden. <strong>Das</strong> Dorf<br />

Dülmen sollte nach seiner Absicht ein stedeken werden, doch verbot er gleichzeitig,<br />

den dortigen bischöflichen Haupthof in seinen Rechten zu beschneiden<br />

(WestfUB 8 S. 62 Nr. 182). In kirchlicher Hinsicht läßt sich ein gewisses Interesse<br />

an H orstmar erkennen. D ort wirkte ein Verwandter, Bernhard, als Pfarrer.<br />

Am 5. Juli 1303 bestätigte Otto die Privilegien des Städtchens (ebd. S. 50<br />

Nr. 141) und ordnete später den <strong>Die</strong>nst in der Burgkapelle. Bei dieser Gelegenheit<br />

deutete der Bischof die Möglichkeit einer Erhebung der dortigen Kirche zu<br />

einer Kollegiatkirche an (ebd. S. 125 Nr. 356). Bemerkenswerterweise fällt diese<br />

Amtshandlung des Ordinarius in eine Zeit, als der Absetzungsprozeß gegen ihn<br />

längst im Gange war.<br />

Sein schwerer Konflikt mit dem Domkapitel entzündete sich an verhältnismäßig<br />

unbedeutenden Fakten: Zum einen ernannte der Bischof einen Subcellerar<br />

am Dom und nahm damit ein Recht in Anspruch, das der Dompropst<br />

beanspruchte (GS NF 17,1 S. 247). Der vom Dompropst bereits ernannte Subcellerar<br />

Gerhard von Angelmodde (ebd. 17,2 S. 107 f.) klagte daraufhin vor dem<br />

erzbischöflichen Gericht und trug so den Streit über die Grenzen der <strong>Diözese</strong><br />

hinaus. Zum andern bestellte der Bischof den Kanoniker Tilman Luschart von<br />

St. Ludgeri zum Offizial. <strong>Das</strong> Domkapitel verlangte aber, ein Offizial müsse<br />

aus seinen Mitgliedern ausgewählt werden, verlieh eilig dem Bürgermeisterssohn<br />

Heinrich Rike (ebd. S. 108) eine Präbende und ernannte ihn zum Offizial. An<br />

die Spitze der domkapitularischen Opposition setzte sich der Domdechant Lutbert<br />

von Langen (ebd. S. 105 ff.) . Er zog besonders die jüngeren Kanoniker auf<br />

seine Seite, die sich weigerten, der Aufforderung des Bischofs, die Priesterweihe<br />

zu nehmen, Folge zu leisten (perger S. 28), ein Vorgang, der sich in ganz ähnlicher<br />

Form nach 1650 wiederholte. Der Bischof reagierte hart mit Exkommunikation<br />

seiner Gegner und suchte auf der Fastensynode von 1306 (?) (WestfUB<br />

8 S. 101 Nr. 313 f.) Unterstützung bei der Stiftsgeistlichkeit. Den Domdechanten<br />

und seinen Anhang vertrieb er aus Amt und Würden.<br />

Aufgeschreckt durch die unheilvolle Entwicklung schlossen der Edelherr Baldewin<br />

von Steinfurt, die Ritter Hermann von Lüdinghausen und Bernhard Wolf<br />

von Lüdinghausen sowie die Stadt <strong>Münster</strong> am 22. März 1306 einen Bund (ebd.<br />

S. 104 Nr. 321). Am 10. April d. ]. stellten sich die Edelherren Simon zur Lippe,<br />

Baldewin von Steinfurt, Hermann von Lohn und Otto von Ahaus mit mehreren<br />

Rittern auf die Seite des Domkapitels. Andere Ritter gelobten am 15. Juli d.].,<br />

keine einseitigen Abmachungen mit dem Bischof zu treffen (ebd. S. 119 Nr. 348;<br />

Schmitz-Kallenberg S. 38 f.).<br />

Inzwischen kam der Prozeß gegen Otto in Gang. Am 16. Mai teilte das<br />

Domkapitel dem seit Januar 1306 im Amt befindlichen Erzbischof Heinrich<br />

von Virneburg mit, dem münsterischen Domherrn Gerlach von Davensberg sei<br />

Vollmacht zur Anklage gegen den Bischof mit dem Ziel der Amtsenthebung

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