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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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266 3. Historische Übersicht<br />

Kampfhandlungen als durch die fast ununterbrochene Einquartierung von Regimentern<br />

aller kriegführenden Parteien, Hungersnöte und eingeschleppte Seuchen.<br />

<strong>Die</strong> zu Kriegsende zahlreichen wüstliegenden Bauernhöfe sprechen eine<br />

deutliche Sprache. Dagegen stand die Hauptstadt <strong>Münster</strong> auf der Gewinnerseite.<br />

Militärisch als zentraler Handelsplatz zu keiner Zeit in ernster Gefahr,<br />

genoß die Bürgerschaft während des Friedenskongresses durch die Anwesenheit<br />

der Gesandten und ihres zahlreichen Gefolges erhebliche finanzielle Vorteile.<br />

Andere deutsche Landschaften mußten größere Lasten tragen. Damit mag es<br />

zusammenhängen, daß Verirrungen wie die Hexenverfolgungen im Stift <strong>Münster</strong><br />

weniger stark auftraten als anderswo. Kurfürst Ferdinand glaubte persönlich an<br />

die Existenz von Hexen und versuchte durch seine revidierte Hexenordnung<br />

von 1628, Mißbräuche, wie die Bereicherung der Richter und Gerichtsdiener<br />

auf Kosten der Betroffenen, auszuschließen, leistete aber damit den Prozessen<br />

ungewollt in gewisser Weise Vorschub, indem er den Verfahren den Schein der<br />

Rechtmäßigkeit verlieh.<br />

Der Gegensatz zwischen Generalvikar und Archidiakonen über das Korrektionsrecht<br />

führte 1625 zum offenen Zusammenstoß, als der Generalvikar Nicolartius<br />

sich anschickte, gegen Mißstände im Domkapitel selbst vorzugehen und<br />

die Konkubinen der Domherren zu vertreiben. Der Kurfürst erwog deshalb<br />

1631, Nicolartius abzulösen. Der Generalvikar führte aber seine Tätigkeit bis<br />

1634 fort und setzte dann, ohne das Kapitel zu unterrichten, den münsterischen<br />

Weihbischof Johannes Nicolaus Claessens als seinen Vertreter ein. Gegen den<br />

gebürtigen Niederländer protestierte sofort das Domkapitel und hinderte ihn,<br />

das Amt des Sieglers anzutreten. Jedoch behauptete sich Claessens bis 1646, als<br />

ihn der alte Dechant von St. Martini, Johannes Vagedes, ablöste, ein schwacher<br />

Mann, von dem das Domkapitel nichts zu befürchten hatte und der daher dessen<br />

Anerkennung fand. Der Streit um das Generalvikariat verdeutlichte erneut<br />

das Bestreben des Domkapitels, eine Bevormundung durch "Ausländer" in jedem<br />

Falle zu unterbinden. Nur mit den hergebrachten Sitten vertraute Landeskinder<br />

waren willkommen. Wie auch anderenorts in der Reichskirche standen<br />

die Consuetudines weit höher im Kurs als allgemeine Kirchengesetze, von den<br />

römisch gefärbten Dekreten des Trienter Konzils ganz zu schweigen. Zu den<br />

Hauptvertretern einer "altdeutschen" Tradition zählte unzweifelhaft der D omdechant<br />

Bernhard von Mallinckrodt. Ihn wurmte die fürstliche Tendenz, wichtige<br />

Positionen in Kirche und Staat mit landfremden Gelehrten zu besetzen,<br />

meist Bürgerlichen, unter Hintansetzung des einheimischen Adels.<br />

Ein klarer Sieg blieb schließlich keiner der beiden Seiten beschieden. D as<br />

landesherrliche Prinzip entsprach stärker modernem D enken, konnte sich aber<br />

in <strong>Münster</strong> angesichts langfristiger Abwesenheit der Fürsten niemals in demselben<br />

Maße durchsetzen wie in weltlichen Territorien. D ynastische Erbfolge begünstigte<br />

die Vervollkommnung landesherrlicher Macht bis zur höchsten Aus-

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