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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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562 4. Verfassung<br />

Bedeutendster Grundherr im Emsland war der Abt von Corvey. Seit 945<br />

besaß er in Meppen Münze und Zoll, seit 946 auch Bann, Marktrecht und<br />

Freiheit vom Grafengericht, Grundlagen für eine Entwicklung des Ortes zur<br />

Zentrale sächsisch-friesischen Handels. Emsländische Schwerpunkte der Corveyer<br />

Villikationen befanden sich im Agradingo und im Hasego, wobei die westlichen<br />

Gebiete stärker als die östlichen von Corvey geprägt waren. <strong>Die</strong> Schwäche<br />

der corveyischen Position lag in der weiten Entfernung des Emslandes vom<br />

Kloster an der Weser begründet. Auch die Klostervögte vermochten dem Niedergang<br />

des Corveyer Besitzes im Emsland keinen Einhalt zu gebieten, ebensowenig<br />

der 1198 mit dem Erzbischof von Köln geschlossene Schutzvertrag für<br />

den westfälischen Bereich. Um dieselbe Zeit dürfte sich eine Art Vogtei des<br />

Bischofs von <strong>Münster</strong> über die emsländischen Besitzungen Corveys herausgebildet<br />

haben, wie der gemeinsame Bau der Burg Landegge nahelegt (ebd. S.26).<br />

In einer solchen Partnerschaft mußte der Bischof naturgemäß nach kurzer Zeit<br />

das Übergewicht gewinnen. So erscheint denn auch schon 1240 ein münsterischer<br />

Amtmann oder Drost zu Landegge (WestfUB 3 S.202 Nr. 372) auf der<br />

Burg, die zum Hauptstützpunkt münsterischer Herrschaft im Emsland wurde.<br />

Nachdem 1252 die ravensbergischen Rechte und Besitzungen einschließlich<br />

der Burg Fresenburg vom münsterischen Bischof angekauft worden waren<br />

(s. unter Amt Vechta), bedeutete es für diesen keine Schwierigkeit mehr, den<br />

Corveyer Einfluß nach und nach auszuschalten. <strong>Das</strong> Emsland entwickelte sich,<br />

obgleich es kirchlich Osnabrück unterstand, zu einem Eckpunkt münsterischer<br />

Territorialpolitik. Es sicherte durch Beherrschung der Emsstraßen die Verbindung<br />

des Oberstiftes mit dem friesischen <strong>Bistum</strong>steil und den auf diesen Straßen<br />

laufenden Friesenhandel. Bis zur Auflösung des Fürstbistums 1803 verblieb das<br />

Emsland relativ unangefochten im Besitz der Fürstbischöfe. Dabei darf nicht<br />

verschwiegen werden, daß weitergehende Pläne des Bischofs in Landegge scheiterten.<br />

Dort kam es nicht, wie geplant, zur Errichtung eines Marktes, einer Stadt<br />

und eines Zolls. Auch verblieb dem Emsland und dem Amt Vechta innerhalb<br />

des Fürstbistums stets eine gewisse Sonderstellung. Bezeichnenderweise nannte<br />

sich Bischof Gerhard im Jahre 1265 Monasteriensis ecclesie episcopus et dominus de<br />

Vechta (OsnabUB 3 S.221 Nr. 317), wobei das Emsland als Zubehör der Herrschaft<br />

Vechta erscheint. <strong>Das</strong> sollte sich später ändern. Über die Ems und die<br />

ihren Lauf begleitenden Straßen fand das Emsland zu engerer Bindung an das<br />

Oberstift, während Vechta an der Straße zu den Seehäfen sich nach Norden<br />

orientierte und in stärkerer Selbständigkeit verharrte.<br />

Auf Schwierigkeiten bei Durchsetzung der Oberhoheit traf der Bischof bei<br />

den Aschendorfern, angesichts deren unmittelbarer Nachbarschaft zu den Friesen<br />

nicht verwunderlich, mit denen sie wiederholt gemeinsame Sache gegen den<br />

Bischof machten. Ihr Aufstand von 1260 wurde niedergeschlagen. Der Bau der<br />

Fredeburg bei Aschendorf bezeichnete den Sieg des Bischofs. So verstanden ihn

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