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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 43. Ausbildung des weltlichen Territoriums 565<br />

fall der ravensbergischen Rechte in Vechta ging deren Stellung 1252 auf den<br />

Bischof von <strong>Münster</strong> über. <strong>Die</strong> gleichartige E ntwicklung im E ms- und Westerwoldingerland<br />

kam in den Verträgen vom 18. Januar 1316 (WestfUB 3 S. 364 f.<br />

Nr. 1010 f.) zum Ausdruck, in denen sich die consules et incole universe terre WesterwaIde<br />

commorantes in quinque parrochiis freiwillig Bischof Ludwig unterwarfen und<br />

dieser sie unter seinen Schutz stellte. Als Vermittler traten von bischöflicher<br />

Seite dessen Drost in Landegge, Matthias von Raesfeld, von seiten des Landes<br />

der Richter Sifrid von der Steghe auf. Jedes Haus im Lande sollte künftig von<br />

jedem Rauch auf Michaelistag ein Huhn an den Hof zu Altenharen liefern. <strong>Die</strong><br />

Einwohner gelobten dem Bischof Treue und Hilfe gegen seine Feinde. Niemand<br />

aus dem Lande sollte ein castrum vel munimen ohne Zustimmung des Bischofs<br />

errichten. D er Drost von Landegge, also des Amtes Emsland, siegelte gemeinsam<br />

mit dem Bischof (Fruin S. 41 f.).<br />

Was mochte die Westerwoldinger zu dieser freiwilligen Unterwerfung bewogen<br />

haben? Möglicherweise fühlten sie sich von den friesischen Reiderländern<br />

bedroht, mit denen auch der Bischof in Fehde lag. Der Verzicht des Bischofs<br />

auf weitergehende Zugeständnisse der Gegenseite spricht dafür, daß ihm an der<br />

Übereinkunft gelegen war. Zugleich wurde seine Stellung als Vogt über die Corveyer<br />

Abteigüter in eine feste Form gegossen, wie die Urkunde ausdrücklich<br />

vermerkt.<br />

Im Jahre 1368 nahm Westerwoldingerland an der Union friesischer Landschaften<br />

und der Stadt Groningen teil, obgleich es ebensowenig friesisch war<br />

wie Groningen. D er münsterische Bischof Florenz zeigte keine Reaktion, obwohl<br />

der Bund gegen die Verträge von 1316 verstieß (Fruin S. 62-67). Wie zu<br />

befürchten, wuchs der friesische Einfluß in der Folgezeit, zumal Wiard Memminga<br />

und andere ihre Rechte zu Wedde und Westerwolde an Mitglieder des<br />

Geschlechtes Addinga verkauft hatten (OorkBGroningen 2 S. 140 Nr. 829). <strong>Die</strong><br />

Addinga nisteten sich im Lande ein. Der Häuptling Egge Addinga schloß am<br />

8. September 1400, nachdem die münsterische Macht durch Niederwerfung des<br />

Grafen von Tecklenburg im Osnabrücker Nordland zugenommen hatte, mit<br />

dem Bischof ein Bündnis (ebd. S. 301 f. Nr. 1080). In den Vertrag war Westerwoldingerland<br />

einbezogen, das der Bischof dem Häuptling gegen Zahlung von<br />

500 Mark als erbliches Lehen überließ. <strong>Die</strong> Pfandschaft wurde niemals abgelöst.<br />

So geriet Westerwolde im 15. Jahrhundert in die Wirren der Addinga mit anderen<br />

friesischen Häuptlingen. Im Jahre 1438 drangen die Groninger durch Schleifung<br />

der Feste Bellingwolde, auf der Eppo Gockinga saß, und vertraglich 1444<br />

bis an die westerwoldische Grenze vor. Doch begann Egge Addinga, sich auch<br />

mit seinen eigenen Untertanen zu streiten. Hilfesuchend wandte er sich an die<br />

Stadt Groningen und übertrug dieser am 28. Juni 1443 das Schloß Westerwolde<br />

als Offenhaus. Auch an den Bischof von <strong>Münster</strong> richtete er seine Bitte. So<br />

blieben die Addinga Amtmänner zu Westerwolde mit allen Einkünften aus<br />

dem Lande.

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