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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 10. <strong>Die</strong> <strong>Diözese</strong> unter den ersten Fürstbischöfen 125<br />

Er vermehrte damit die Siedelstätten, aber auch die eigenen Pachteinnahmen<br />

(ebd. 3 S.154 Nr.282; S. 188 f. Nr.348; S.235 Nr.437). Nach demselben<br />

Schema verfuhr er in Telgte, wo er auch eine Landesburg errichtete (ebd.<br />

S. 189 f. Nr. 349). In Warendorf erwarb er aus den Händen dreier Ritter Vogtei<br />

und Gogericht innerhalb des Grabens (ebd. S. 163 Nr. 296). Den Bürgern von<br />

Coesfeld verlieh er 1234 das Recht, nicht vor fremden Gerichten auftreten zu<br />

müssen (ebd. S. 175 Nr. 318), den Bürgern von Ahlen das münsterische Stadtrecht<br />

(ebd. S. 233 f. Nr. 434). In allen Fällen handelte der Bischof ausdrücklich<br />

mit Zustimmung der Landstände: consilii nostri et ministerialium ecdesie Monasteriensis<br />

oder auch de consilio priorum nostrorum totiusque capituli, nobilium necnon ministerialium,<br />

wovon bei seinen Vorgängern keine Rede war (Schmitz-Kallenberg S. 17).<br />

Sehr interessiert war Bischof Ludolf auch am Ausbau des Burgensystems.<br />

Mit seinem jüngeren Bruder Hermann, Abt von Corvey, schloß er 1238 einen<br />

Vertrag über gemeinschaftliche Nutzung der Burg Landegge, der ihm einen<br />

Dreiviertel-Anteil sicherte. Zur vorgesehenen Errichtung eines Marktes mit Gericht<br />

und Münze und zur Bildung einer Stadt kam es hier aber nicht (Bockhorst<br />

S. 26 f., 31, 101). Auch erwarb er 1252 die bisher ravensbergische Burg Fresenburg<br />

und festigte so die münsterische Stellung im Emsland (ebd. S. 27).<br />

Von noch größerer Bedeutung für das entstehende Territorium <strong>Münster</strong> erwies<br />

sich der Erwerb der starken Burg Rheda am 19. Januar 1245 (WestfUB 3<br />

S. 231 f. Nr. 431). Sie sicherte die Südostecke des <strong>Münster</strong>landes. Besonders ist<br />

der Name Ludolfs von Holte aber mit der Burg Wolbeck verbunden, in der er<br />

im Jahre 1243 die erste Urkunde ausstellte. Der Grundriß dieser Landesburg<br />

spricht eindeutig für ihre Entstehung in der Mitte des 13. Jahrhunderts, so daß<br />

die Sage von einer meinhövelschen Vorgängerburg ins Reich der Legende gehört.<br />

Ihre Errichtung geht nicht zuletzt auf das Erstarken der Stadt <strong>Münster</strong> als<br />

Bürgergemeinde zurück, das dem Bischof geraten sein ließ, sich einen festen<br />

Platz außerhalb der Stadtmauern zu sichern. Gleichzeitig bot Wolbeck in waldreicher<br />

Umgebung gute Jagdgründe.<br />

<strong>Die</strong> erwähnte Meinhövel-Sage mag darauf zurückgehen, daß dieses Edelgeschlecht<br />

innerhalb der münsterischen Ministerialität eine Führungsrolle beanspruchte<br />

und erst am 27. Juni 1242 in der Schlacht von Ermen bei Lüdinghausen<br />

in seine Schranken gewiesen wurde. Der mit den Meinhövel verbündete Graf<br />

von Geldern sei in Gefangenschaft geraten und habe sich durch Abtretung des<br />

Landes auf dem Gooi aus der Haft befreit (MGQ 1 S. 33). <strong>Die</strong> Nachricht ist<br />

unklar, doch dürfte eine Kraftprobe zwischen Bischof und Ministerialität dahinter<br />

stehen, die Ludolf zu seinen Gunsten entschied.<br />

<strong>Die</strong> Beziehungen des Bischofs zum Domkapitel waren konfliktfrei. <strong>Die</strong> Einkünfte<br />

der Domdechanei verbesserte er durch Inkorporation der Kirche in Bocholt<br />

(GS NF 17,1 S. 587), die der Domkantorei durch Inkorporation der AIbersloher<br />

Kirche (ebd. S. 512). Der Bischof gilt als Vollender des Langschiffs

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