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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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310 3. Historische Übersicht<br />

terschaft beim Kurfürsten, in Rom die Zustimmung zur Aufhebung des adeligen<br />

Damenstiftes St. Marien Überwasser einzuholen, um dessen Vermögen und Einkünfte<br />

als Grundlage für die Universitätsstiftung benutzen zu können. Dabei<br />

bliebe, so hieß es beruhigend, das lob Gottes beibehalten und dem werten vaterlande so<br />

in geist- als weltlichen sachen ein mehrerer nutzen als durch bloße absingung deren den begriff<br />

geistlicher frauenspersonen übersteigender horarum canonicarum geschafftt (ebd. S. 142). U ngeachtet<br />

des Protestes der Kanonissen unterstellte der Kurfürst die Vermögensverwaltung<br />

von St. Marien am 26. März d. J. einer dazu ernannten Kommission,<br />

mußte diese aber am 15. April 1772 aufgrund einer kaiserlichen Entscheidung<br />

wieder aufheben.<br />

Endlich stellte Papst Clemens XIV am 28. Mai 1773 die erforderliche Bulle<br />

für die Gründung einer münsterischen Universität aus. Kaiser Joseph erließ am<br />

5. Oktober d. J. ein Bestätigungsdiplom. Erst jetzt trat die Gründungsurkunde<br />

Maximilian Friedrichs vom 4. August 1771 in Kraft. Ende 1774 räumten die<br />

Stiftsdamen das Feld. Damit verfügte die neue Universität über einen soliden<br />

finanziellen Grundstock. Er verbesserte sich noch durch Hinzufügung des Vermögens<br />

des 1773 aufgehobenen Jesuitenordens, soweit es im Fürstbistum lag.<br />

Ohne besondere Komplikationen vollzog sich die Stiftung der theologischen<br />

und der philosophischen Fakultät. Beide schlossen unmittelbar an die oberen<br />

Klassen des Gymnasiums Paulinum an. Ein Teil der hier tätigen Lehrer übernahm<br />

gleichzeitig Lehraufgaben an der Universität. Als Rektor und Kanzler<br />

amtierten gemäß Stiftungsurkunde der jeweilige Fürstbischof und ein Domherr,<br />

der von diesem mit den Aufgaben des Kanzlers betraut wurde. Aus dem Kreise<br />

der Professoren sollte im Turnus ein Vizerektor bestellt werden. Der Kurfürst<br />

ernannte Fürstenberg am 29. März 1780 zum Vicecancellanus universitatis, der dieses<br />

Amt unter dem geläufigeren Titel eines Kurators bis zum Jahre 1805 beibehielt.<br />

Eine feierliche Eröffnung des Universitätsbetriebes fand nicht statt. <strong>Die</strong><br />

Universität erhielt auch keine Verfassung. <strong>Die</strong> Vereidigung der Professoren am<br />

16. April 1780 repräsentierte den öffentlichen Beginn der münsterischen Universität.<br />

Fürstenbergs Ziel richtete sich auf die Schaffung eines akademischen Nachwuchses<br />

für den Bedarf des Hochstiftes <strong>Münster</strong>. Niemals dachte er daran, mit<br />

älteren Universitäten in einen wissenschaftlichen Wettstreit treten zu können<br />

(ebd. S. 142-149). Tanz-, Reit- und Fechtschulen, für die Bildung junger Adeliger<br />

unentbehrlich, sollten in Verbindung zur neuen Universität gesetzt werden.<br />

Möglicherweise schwebte dem Kurator auch vor, die im Jahre 1766 errichtete<br />

Militärakademie zu <strong>Münster</strong> zur Ausbildung der Kadetten der fürstlichen Leibgarde<br />

enger an die Universität zu binden, an der einige ihrer Lehrer ohnehin<br />

unterrichteten (ebd. S. 148).<br />

In der gesamten Erziehungspolitik Franz' von Fürstenberg verknüpften sich<br />

religiöse und weltlich-praktische Zielsetzungen aufs Engste. Anders als manche<br />

der ausschließlich der Aufklärung verpflichteten Staatsmänner seiner Zeit, etwa<br />

Franz Wilhelm Freiherr Spiegel zum D esenberg im Kurfürstentum Köln, verlor

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