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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 1<strong>1.</strong> <strong>Die</strong> E ntmachtung der Fürstbischöfe 151<br />

sche Scharen fügten dem westlichen <strong>Münster</strong>land schwere Verwüstungen zu.<br />

Jedoch gelang es Borkener Bürgern am 23. März 1323, den Feinden im Letter<br />

Brock bei Coesfeld eine schwere Niederlage beizubringen (Schmidt S. 15 ff.).<br />

Dafür konnte der mit Geldern verbündete Graf von der Mark wenig später den<br />

Bischof gefangennehmen, wie bereits erwähnt wurde. Im Jahre 1324 eroberten<br />

die Geldrischen Vreden und zerstörten es (ebd. S. 18). <strong>Die</strong> Bischöflichen bemächtigten<br />

sich Barnsfelds. Am <strong>1.</strong> September d. J. sollen beide feindlichen Heere<br />

bei Coesfeld schlachtbereit gegenübergestanden haben, als es König Johann von<br />

Böhmen und Graf Wilhelm von Holland gelang, den Bischof mit dem Grafen<br />

von Geldern zum Kompromiß zu bewegen (WestfUB 8 S. 651 f. Nr. 1779). Ein<br />

Schiedsgericht unter Vorsitz Bischof Johanns von Utrecht sollte den Streit<br />

schlichten.<br />

Auf einem Tag zu Deventer verlangte die münsterische Seite den Verzicht<br />

Gelderns auf Bredevoort und das Gogericht zum Honborn sowie auf den domkapitularischen<br />

Hof Reken. <strong>Die</strong> Schiedsrichter forderten die Vorlage der Rechtsnachweise<br />

(ebd. S. 655 f. Nr. 1789). Der endgültige Spruch Bischof Johanns lautete<br />

differenzierter: Zur Klärung der Bredevoorter Frage sollten sich beide Seiten<br />

an den Lehnsherrn wenden. Zum Streit um Bermentfelde, Honborn und<br />

Reken mochte der Utrechter nichts sagen, weil dieser in ältere Zeiten vor der<br />

Fehde zurückreichte. Bredevoort sprach er dagegen dem Grafen von Geldern<br />

gegen eine Entschädigung von 500 Mark an Bischof Ludwig zu (ebd. S. 656 ff.<br />

Nr. 1791).<br />

Wie zu erwarten, brachte der unbefriedigende Spruch keinen Frieden. Erneut<br />

brach Graf Rainald in das <strong>Münster</strong>land ein. Am 25. April 1325 beschwerte sich<br />

der Bischof bitter über die auf 3000 Mark bezifferten Schäden (Schmidt S. 23).<br />

Am 7. Mai d. J. vereinbarten beide Seiten, die Entscheidung über die Gültigkeit<br />

des Schiedsspruchs den Bürgermeistern und Bürgern von Köln zu überlassen<br />

(WestfUB 8 S. 684 f. Nr. 1854), doch fiel die Entscheidung schließlich Graf <strong>Die</strong>trich<br />

IX. von Kleve und seinem Bruder, dem Kölner Domdechanten Johann, zu.<br />

Beide bestimmten am Tage vor Peter und Paul zu Wesel, aller angerichtete<br />

Schaden solle gegenseitig als aufgerechnet gelten. Graf Rainald mußte Bermentfelde<br />

gegen eine Entschädigung von 3500 Mark dem Stift <strong>Münster</strong> zurückgeben.<br />

Für diese Summe, die Bischof Ludwig wiederum nicht aufbringen konnte, verpfändete<br />

er die Gerichte zu Winterswijk, Aalten und Dinxperlo sowie die Freigrafschaft<br />

(vermutlich Bredevoort). <strong>Die</strong> Burg Bredevoort fiel entschädigungslos<br />

dem Grafen zu (Kindlinger, MünstBeitrr 3 S. 346 - 349 Nr. 130). Damit fand<br />

die gefährliche Fehde ihr Ende, das Stift <strong>Münster</strong> die dringend nötige Ruhe.<br />

Endgültige Sicherheit kam angesichts der weiterglimmenden köln-geldrischen<br />

Feindschaft nicht auf, zumal der Ritter Hermann von Lage eingriff, obgleich<br />

Papst Johann XXII. die Streitenden wiederholt mahnte, Bischof Ludwig nicht<br />

zu behelligen (Riezler Nr. 1308). Bis zur endgültigen Aussöhnung des Bischofs

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