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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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692 4. Verfassung<br />

stand darunter die Gebühren für Freikäufe und Sterbfälle, die für die Instandhaltung<br />

der Höfe rekambiert wurden (ebd. S. 93 f.). Bischof Ferdinand kam auf den<br />

Gedanken, allen zivilen Amtsträgern die Pflicht aufzuerlegen, ihre Ämter bei<br />

seinem Regierungsantritt mit bestimmten Geldbeträgen zu redimieren. Er zog sich<br />

auch den Vorwurf zu, 1679 einen Personenschatz gefordert zu haben, ohne daß<br />

dringende Not es erforderte.<br />

<strong>Die</strong> Fülle der verschiedenartigsten Einkünfte aus Brüchten Oagd-, Holz-,<br />

Markalbrüchten) liefen über die verhängenden Gerichte sämtlich in die fürstliche<br />

Renteikasse, blieben aber insgesamt unbedeutend Oacob S. 60 f.). Höhere Erträge<br />

erbrachten die Binnenzölle an großen Handelsstraßen. Zollstellen waren<br />

über das ganze Stiftsgebiet verstreut. Einige Städte und geistliche Einrichtungen<br />

genossen innerhalb des Hochstifts Zollfreiheit (ebd. S. 44-48; Metzen S. 10 f.).<br />

<strong>Die</strong> Landstände wachten argwöhnisch darüber, daß keine neuen Zollstellen eingerichtet<br />

wurden. Weniger einträglich war der Ober- oder Grenzzoll auf alle einund<br />

ausgeführten Waren. Am 16. Juni 1673 führte Christoph Bernhard von<br />

Galen zusätzlich die Lizenten auf durchgehende Waren und Tiere in Höhe von<br />

acht Prozent ihres Wertes ein. Am 12. Januar 1723 wurde in Rheine ein neues<br />

Brückengeld errichtet, am 1<strong>1.</strong> August 1756 ein Brückengeld im Verkehr mit<br />

Lingen. Alle diese Einkünfte unterlagen der Verwaltung durch die Hofkammer,<br />

teilweise durch Verpachtung, so am 10. März 1692 durch eine Generalverpachtung<br />

an Adolf Schaepmann, der gleichzeitig das Amt eines Oberinspektors über<br />

die zentrale Zollbehörde übernahm. Er unterstand der Hofkammer Oacob<br />

S. 44 ff.).<br />

Wenn das Fürstbistum <strong>Münster</strong> trotz seiner mißlichen Finanzlage zu Anfang<br />

des 18. Jahrhunderts noch einigermaßen florierte, war das der fürstlichen Subsidienpolitik<br />

zu verdanken. <strong>Die</strong> Generalstaaten und Frankreich zahlten für die<br />

Überlassung von Truppen und politische Zusagen so hohe Beträge, wie sie<br />

durch normale Steuern niemals hätten eingebracht werden können. Erst der<br />

Siebenjährige Krieg machte mit Kontributionen und Requisitionen von Freund<br />

und Feind dem relativen Wohlergehen ein Ende. Staat und Bevölkerung versanken<br />

unter einem Schulden berg. Den staatlichen Schulden von 3 800000 Rtl.<br />

standen 1763 nur 300000 Rtl. Jahreseinkünfte gegenüber. Hinzu traten die von<br />

Privaten zur Bezahlung der Kriegslasten aufgebrachten Quotisationskapitalien, die<br />

gesondert getilgt werden sollten (v. Olfers S. 5 f.).<br />

Mit den Edikten vom 24. April und 23. Juli 1763 versuchte der Minister<br />

Franz von Fürstenberg, durch eine Art Währungsreform die Schuldenlast zu<br />

verringern. Neue Münzkurse und eine Herabsetzung der Warenwerte sowie die<br />

Maut, eine indirekte Verbrauchssteuer, sollten zum Erreichen dieses Ziels beitragen,<br />

doch brachten die Landstände durch Verweigerung das Werk zum Scheitern.<br />

So gelang es Fürstenberg nur, von 1758 bis 1777 etwa 263 000 Rtl. Landesschulden<br />

zu tilgen. Deshalb bat er am 8. März 1777 den Landtag um Bewilligung

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