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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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722 4. Verfassung<br />

J ohanek Peter, <strong>Die</strong> Frühzeit der Siegelurkunde im <strong>Bistum</strong> Würzhurg (QForschGBtrnWürzhurg<br />

20) 1969<br />

GS NF 17,1: Kohl, Domstift St. Paulus 1<br />

Schuhert, Fürstliche Herrschaft<br />

Bis in das 15. Jahrhundert hinein stellte das Siegel des Fürsten sein alleiniges<br />

persönliches Beglaubigungsmittel dar. Beim Tode eines Fürsten wurde es zerstört<br />

und durch das Siegel seines Nachfolgers ersetzt. Den Siegels tempeln galten<br />

besondere Vorsichtsmaßregeln. Meist wurden sie in sicheren Kästen aufbewahrt,<br />

deren verschiedene Schlüssel sich in Händen bestimmter hochgestellter Persönlichkeiten<br />

befanden (Schubert S. 87). In <strong>Münster</strong> lag das Verwahrrecht seit dem<br />

12. Jahrhundert beim Domkapitel, das die Kontinuität im Hochstift verkörperte.<br />

Später entwickelte sich für die Besiegelung von Urkunden ein eigenes Amt, die<br />

Siegelkammer (§ 42).<br />

<strong>Das</strong> älteste bekannte Stiftssiegel ist auf eine Urkunde Bischof Sigfrids<br />

(1022-1032) aufgedrückt (Erhard, Cod. 1 S.81 Nr. 103 von 1021 / 22), in beschädigtem<br />

Zustand erhalten. <strong>Die</strong> Entstehungszeit des Stempels kann aus stilistischen<br />

Gründen nicht allzu lange vor 1020 liegen. Wie der Typ alter Siegel allgemein<br />

zeigt das Siegel seinen "Inhaber" im Bilde, in diesem Falle den Stiftspatron<br />

St. Paulus. Es handelt sich also nicht um ein Bischofssiegel, sondern um das<br />

Siegel der münsterschen Kirche schlechthin. Erst Bischof Rotbert (1042 - 1063)<br />

legte sich ein eigenes Siegel zu und trug damit der bereits vollzogenen Gütertrennung<br />

vom Domkapitel auch in dieser Hinsicht Rechnung. <strong>Das</strong> alte Siegel<br />

wurde vom Domkapitel beibehalten und weiter benutzt (Bauermann S. 275 ff.).<br />

<strong>Das</strong> genannte Siegel war spitzoval und zeigte das rechtsgewandte Brustbild<br />

des Hl. Paulus mit erhobener Schwurhand und Umschrift: S(AN)C(fV)S<br />

PAVLVS AP(OSTOLV)S (Abb.: Philippi Taf. 11 D 1), spitzoval 72 zu 52 mm. 1 )<br />

Interessant für den Sieglungsvorgang ist, daß der Bischof das Siegel auf ein<br />

liniiertes Pergament drückte, bevor dieses beschrieben wurde: cartam sigillo sancti<br />

Pauli impressam scribi precepit. Erkennbar ist das daran, daß die Schrift dem bereits<br />

aufgedrückten Siegel ausweicht (Bauermann S. 277).<br />

Es mag seltsam erscheinen, daß vor 1020 kein Stiftssiegel bestanden haben<br />

soll. Doch gewinnt die Annahme an Wahrscheinlichkeit, wenn beachtet wird,<br />

daß Sachsen ein schriftfeindliches Land gewesen ist, in dem die Anordnung<br />

Karls des Großen, öffentliche Schreiber anzustellen, so wenig beachtet wurde<br />

wie die Forderung, jedem Bischof einen eigenen Notar zur Seite zu stellen. Hier<br />

behielten die hergebrachten, dem germanischen Rechtsleben entstammenden<br />

Gewohnheiten, Rechtsakte mündlich abzuwickeln und im Gedächtnis festzuhalten,<br />

volle Gültigkeit. Eigentumswechsel wurde etwa durch den Austausch von<br />

1) Ein jüngeres Kapitelssiegel, nachweisbar seit 11 76, unterschied sich kaum von<br />

dem alten Stifts siegel, war aber an einem verdrehten S erkennbar (GS NF 17,1 S. 366 f.;<br />

WestfSiegel 1 Taf. 3 Nr. 5).

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