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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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124 3. Historische Übersicht<br />

Hatten die Domherren in <strong>Münster</strong> nach den unliebsamen Erfahrungen mit<br />

<strong>Die</strong>trich von Isenberg sich entschlossen, als Nachfolger einen aus nichtgräflichem<br />

Hause stammenden Bewerber zu wählen? Möglich ist das, da man auf<br />

den unbekannten Ludolf von Holte (1226-1247) verfiel, der sich als Domherr<br />

zu <strong>Münster</strong> und Propst von Friesland bisher durch nichts anderes als durch<br />

edel freie Herkunft empfohlen hatte (GS NF 17,2 S. 407 f.). Seine im Osnabrückischen<br />

ansässige Familie hatte es zu keinem eigenen Territorium gebracht.<br />

Hegten die Wähler Ludolfs derartige Erwartungen, so fühlten sie sich später<br />

bestätigt. In der <strong>Diözese</strong> lassen sich allerorten Aktivitäten des Ordinarius feststellen,<br />

wenn auch dieser Eindruck auf reichlicher sprudelnde Quellen zurückgehen<br />

mag. So standen die unter ihm erstmals genannten Diözesansynoden - im<br />

Frühjahr montags nach Laetare, im Herbst montags nach Gereon und Viktor<br />

- in einer längst üblichen Reihe (Hilling S.41, 52, 62). Immerhin präsidierte<br />

ihnen Ludolf persönlich. Spätere Bischöfe überließen den Vorsitz meist anderen<br />

hohen Geistlichen.<br />

Bischof Ludolf soll den schon früher eingedrungenen Katharinenkult im<br />

<strong>Bistum</strong> heimisch gemacht haben. D as Fest tat sich durch umfangreichen Lichteraufwand<br />

hervor (Stapper S.32; Stüwer, Katharinenkult S. 62 ff.; GS NF 17,1<br />

S. 407). In der bischöflichen Kapelle stattete Ludolf den Altar B. Mauricü ac B.<br />

Katerine besser aus (GS NF 17,1 S. 302). <strong>Das</strong> ebenfalls von ihm eingeführte<br />

Fest Victoria St. Pauli sollte an seinen Sieg bei Ermen (27. Juni 1242) über die<br />

aufständische Stiftsministerialität erinnern und wurde bis 1759/ 60 gefeiert (GS<br />

NF 17,1 S.437).<br />

Grundsätzlich scheint der Bischof aber an einer Stärkung der Ministerialen<br />

als Gegengewicht gegen das Domkapitel interessiert gewesen zu sein. Im Jahre<br />

1246 fällten die <strong>Die</strong>nstmänner sogar einen Spruch in Lehnsangelegenheiten.<br />

Sie verboten die ohne Zustimmung des bischöflichen Lehnsherrn vollzogene<br />

Veräußerung der als Lehen eingestuften Hofämter des Drosten, Kämmerers und<br />

Mundschenken (WestfUB 4 S. 242 Nr. 370).<br />

Auffällig oft urteilte der Bischof schiedsrichterlich in Rechtsstreicigkeiten, vermittelte<br />

aber auch in auswärtigen Konflikten, an denen er nicht direkt beteiligt<br />

war, etwa im Streit Bischof Engelberts von Osnabrück mit Graf Otto von Tecklenburg<br />

und dem Edelherrn Wikbold von Dissen, in dessen Folge der Graf auf die<br />

Osnabrücker Stiftsvogtei verzichtete (1236: Matscha S. 247 f.). An der Sühne des<br />

Edelherrn Ludolf von Steinfurt mit seinem gleichnamigen Neffen beteiligte sich<br />

auch BischofLudolf (OsnabUB 2 S. 317 - 320 Nr. 406). Er vermittelte den ravensberg-tecklenburgischen<br />

Vergleich von 1246 über das Erbe Graf Ottos von Ravensberg-Vlotho<br />

(WestfUB 3 S. 242 f. Nr. 451) und jenen des Herforder Stifts auf dem<br />

Berge mit dem Edelherrn Rabodo von Blankena (ebd. 4 S. 232 Nr. 249).<br />

Große Beachtung schenkte der Bischof dem nunmehr zu voller Blüte gelangten<br />

Städtewesen. <strong>Die</strong> Grundstücke seines Haupthofes zu Beckum teilte er mit<br />

denen des Haupthofs Modewich auf und vergab sie an Bürger zur Ansiedlung.

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