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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 14. D as Ringen um die Macht 235<br />

bekundete. Seit 1565 besaß er das <strong>Bistum</strong> Freising und zahlreiche Pfründen,<br />

seit kurzem auch das <strong>Bistum</strong> Hildesheim. Herzog Wilhelm der Reiche war aus<br />

verwandtschaftlichen Gründen mit der Kandidatur Ernsts einverstanden. Philipp<br />

1<strong>1.</strong> stimmte zu, weil der Bayer die katholische Position gegenüber den aufständischen<br />

Niederlanden stärkte.<br />

Ein wirklicher Konkurrent erwuchs Ernst nur in dem fünf Jahre älteren und<br />

wegen seiner politischen Geschicklichkeit gerühmten Administrator von Bremen,<br />

nur konnte dieser wegen seiner protestantischen Gesinnung und bevorstehenden<br />

Heirat niemals auf die Billigung des Papstes rechnen. Aussichtslos war<br />

die Kandidatur Heinrichs von Lauenburg deswegen noch lange nicht, da er auf<br />

die evangelischen Stimmen im Domkapitel wie auf die Unterstützung des Kölner<br />

Metropoliten bauen konnte.<br />

<strong>Die</strong> jetzige katholische Minderheit im Kapitel, die sogenannten Senioren unter<br />

Führung Gottfrieds von Raesfeld, erkannte den voraussichtlichen Wahlausgang.<br />

Sie bemühte sich deshalb, den Postulierten Johann Wilhelm solange im<br />

Amt zu halten, bis sich die Aussichten Herzog Ernsts verbesserten. Mißlich war,<br />

daß Johann Wilhelm noch immer ohne päpstliche Admission amtierte. Den<br />

Kapitularen schmerzte die Zurückhaltung Gregors XIII. in dieser Frage umso<br />

mehr, als ihnen die Person Ernsts von Bayern keineswegs als Ideal für eine<br />

Kandidatur erschien. Seine lockere Lebenshaltung, der wegen seiner hohen Herkunft<br />

zu erwartende kostspielige Hof wirkten wenig anziehend auf die Wähler.<br />

Hinzu kam das Ärgernis, daß Ernst sich für seinen Hofmeister Dr. Johannes<br />

Schenking stark machte, der mit dem münsterischen Kapitel im Prozeß lag, weil<br />

dieses ihm wegen seiner Herkunft aus einem Erbmännergeschlecht den Zutritt<br />

zum Kapitel verweigerte. Beglückt über Ernsts Kandidatur zeigte man sich<br />

selbst in Rom nicht, wo die Eskapaden des jungen Mannes nur zu oft als Gesprächsthema<br />

dienten. Auch hinterließen die Einwände Kurfürst Salentins gegen<br />

den Bayern hier Eindruck. Gregor XIII. neigte daher mehr dazu, den aus einer<br />

morganatischen Ehe Erzherzog Ferdinands, eines Bruders des Kaisers, entsprossenen<br />

Sohn Andreas zu begünstigen.<br />

Auf der Kapitelsversammlung vom 26. - 28. Juli 1575 erklärte der jülich-klevische<br />

Gesandte, Prinz Johann Wilhelm werde unverzüglich resignieren, wenn<br />

Einigkeit über seine Nachfolge bestehe. <strong>Die</strong> Kapitularen verlangten aber umgekehrt<br />

den vorherigen Rücktritt des Postulierten, um frei wählen zu können.<br />

Dabei blieb es bis zum 1<strong>1.</strong> November. <strong>Die</strong>smal setzte sich Gottfried von Raesfeld<br />

für Ernst von Bayern ein. Auf seine Frage, mit welchen Kandidaten man<br />

über die Wahlkapitulation verhandeln solle, entfielen auf den Bayern 11, auf<br />

Heinrich von Sachsen-Lauenburg 17 Stimmen. Sofort verließ der Domdechant<br />

die Versammlung und verhinderte damit einen ihn bindenden Beschluß. <strong>Die</strong><br />

protestantische Mehrheit legte sich am folgenden Tage auf den Bremer Administrator<br />

fest, während die Minderheit der Senioren am 22. d. M. dem Papst das<br />

Zerwürfnis des Domkapitels klagte.

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