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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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114 3. Historische Übersicht<br />

Hermann II. soll auch die angeblich 1120 von Herzog Lothar von Süpplingenburg<br />

erbaute Feste Sassenberg, die der Edelherr zur Lippe innehatte (Kock<br />

S. 70), wieder an das Stift <strong>Münster</strong> gebracht haben. Schließlich stärkte er seine<br />

Stellung im nordwestlichen <strong>Münster</strong>land durch Errichtung der Landesburg<br />

Nienborg an der Dinkel (MGQ 1 S.27) und weiter nördlich durch Beteiligung<br />

an der ursprünglich wohl corveyischen Burg Landegge im Emsland, wo er bereits<br />

eine Art von Schutzherrschaft über die dortigen corveyischen Güter ausübte<br />

(Bockhorst, Niederstift S. 31 u. 124).<br />

Während einer längeren Abwesenheit des Bischofs auf der Reise ins Hl. Land<br />

vertrat ihn sein nepos, Dompropst Hermann. <strong>Die</strong>ser nahm im bischöflichen Namen<br />

zu Anfang des Jahres 1190 an der Kölner Provinzialsynode teil (Hechelmann<br />

S. 18 f.). Spätestens im Sommer 1191 war der Bischof zurückgekehrt<br />

(prinz, Westwerk S. 10) und widmete sich sofort dem großen Vorhaben, ein<br />

flächendeckendes Archidiakonalsystem einzuführen. Wie es damit vorher beschaffen<br />

war, ist unbekannt. Wahrscheinlich hatten die Bischöfe jeweils "Archidiakonate"<br />

als Amtslehen an bestimmte Personen vergeben (Hilling S. 5) . Dagegen<br />

wurden die Archidiakonate neuen Stils fest mit Dignitäten und Ämtern<br />

verbunden. Über die Art der Ämter läßt sich leider nichts sagen. <strong>Die</strong> weitaus<br />

größte Zahl geriet in die Hände von Domkapitularen. <strong>Die</strong> anzunehmende Absicht<br />

des Bischofs, größere, räumlich zusammenhängende Archidiakonalbezirke<br />

zu schaffen, ließ sich aber nicht verwirklichen.<br />

Wohl erreichte er das Ziel, die Überwachung von Geistlichen und Laien<br />

durch ein Organ der <strong>Diözese</strong> auch für den Fall längerer Abwesenheit des Ordinarius<br />

zu gewährleisten. Er mußte sich dabei im klaren sein, daß auf diesem<br />

Wege die bischöfliche Gewalt zu einem erheblichen Teil seinen Händen entglitt.<br />

Ihm und seinen Nachfolgern verblieb nur das - wenn auch wichtige - Weiherecht<br />

(GS NF 17,1 S. 142, 175, 203, 205).<br />

Abgesehen von den bürgerlich-städtischen Entwicklungen in der Hauptstadt<br />

<strong>Münster</strong> und in Coesfeld, die bereits geschildert sind, verlieh Bischof Hermann<br />

1<strong>1.</strong> der villa Bocholt das Weichbildrecht. Der bisherige Freigraf Sweder<br />

von Dingden empfing zur Entschädigung für seine Einbußen das iudicium civile<br />

in der nunmehrigen Stadt (WestfUB 3 S. 4 Nr. 3; Hechelmann S. 66). Ob Ahlen<br />

unter Bischof Hermann 1<strong>1.</strong> eine Befestigung erhielt, läßt sich nicht klären (Hechdmann<br />

S. 68; Handbuch S. 96), doch läge eine solche Maßnahme im Zuge<br />

der Zeit.<br />

<strong>Die</strong> komplizierter werdende Struktur von <strong>Diözese</strong> und sich entwickelndem<br />

Territorium machte einen umfangreicheren Verwaltungsaufwand erforderlich.<br />

Erstmals lassen sich unter Bischof Hermann II. Spuren einer Kanzlei mit bischöflichen<br />

Notaren und Schreibern erkennen (v. Fürstenberg S. 202 f.). Unterbehörden<br />

fehlten noch völlig.

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