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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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634 4. Verfassung<br />

<strong>Das</strong> Gogericht Ems büren befand sich als bischöfliches Lehen im Besitz<br />

der Ritter (de) Bar, die 1319 zugunsten GrafJohanns von Bentheim verzichteten.<br />

Zum Gogericht gehörten die Kirchspiele Emsbüren und Scheps dorf (ebd.<br />

S. 95 ff.).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht Schüttorfwar bentheimisch. Aus ihm wurde 1295 die Stadt<br />

Schüttorf herausgelöst. <strong>Das</strong> ebenfalls dazugehörige Kirchspiel Ohne (zur Hälfte)<br />

kam 1444 aus dem Gogericht zum Sandwelle hinzu (ebd. S. 97 f.).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht Nordhorn besaß der Graf von Bentheim als münsterisches<br />

Lehen (ebd. S. 98 f.).<br />

Im Niederstift <strong>Münster</strong> bestanden folgende Gogerichte, dort auch Freigodinge<br />

genannt:<br />

<strong>Das</strong> Goding Cloppenburg mit dem Wigbold Cloppenburg und den Kirchspielen<br />

Molbergen, Krapendorf und Markhausen. <strong>Die</strong> Malstätte befand sich unter<br />

der Linde zu Krapendorf (Schmeken S. 66 ff.).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht Essen war eigentlich ein Burgericht, wurde aber 1571 unter<br />

den Gogerichten aufgeführt (ebd. S. 68 f.).<br />

<strong>Das</strong>selbe gilt für das Gericht Las t ru p, das wie Essen vom Stuhl Krapendorf<br />

abhängig war (ebd. S. 69 f.).<br />

<strong>Das</strong> Goding Friesoythe umfaßte Altenoythe, Barssel, Scharrel, Ramsloh<br />

und Strücklingen im Saterland, also vorwiegend friesische Gebiete, und besaß<br />

eine Dingstätte in Ramsloh (ebd. S. 70 ff.).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht Löningen galt nur für das gleichnamige Kirchspiel (ebd.<br />

S.72-75).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht auf dem Desum stellte das Appellationsgericht für die Ämter<br />

Vechta, Cloppenburg und Wildeshausen dar. Es war in der Brüderteilung an<br />

Johann von Sutholte gefallen, der es umgehend dem Bischof von <strong>Münster</strong> im<br />

Jahre 1322 verkaufte. Dazu rechneten die Kirchspiele Lutten, Langförden, Cappeln,<br />

ursprünglich auch die Gerichte Cloppenburg-Krapendorf und Friesoythe.<br />

Sogar die Stadt Wildeshausen war dem Gericht unterstellt, dessen Richter im<br />

15. Jahrhundert meist das Gogericht auf dem Desum verwaltete, bis es gegen<br />

Ende dieses Jahrhunderts an den münsterischen Richter zu Vechta fiel (ebd.<br />

S. 75 - 80).<br />

Im Jahre 1332 verkaufte der Knappe Helembert von der Horst das Gogericht<br />

Da m medern Edelherrn Rudolf von <strong>Die</strong>pholz, dessen Familie es bald dem<br />

Bischof von <strong>Münster</strong> abtrat. Dazu gehörten die Kirchspiele Damme, Steinfeld<br />

und Neuenkirchen. <strong>Das</strong> Gericht blieb zwischen <strong>Münster</strong> und Osnabrück umstritten,<br />

wobei ersteres sich auf den Besitz dieses Gerichts, Osnabrück sich dagegen<br />

auf ein königliches Privileg und das dortige Holzgericht stützte. Im Quakenbrücker<br />

Abschied von 1568 behielt <strong>Münster</strong> das Gogericht; die Wroge, Holzgericht<br />

und geistliche Gerichtsbarkeit fielen dagegen an Osnabrück. Jedoch wurde

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