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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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200 3. Historische Übersicht<br />

der alte Graf früher mit seinem Vater genauso grausam verfahren war, wandte<br />

sich die öffentliche Meinung gegen den Junggrafen, der sich vorsichtshalber mit<br />

dem mächtigen Herzog Wilhelm von Jülich-Berg zusammentat (27. Februar<br />

d. ].). Seine Gegner - die Bischöfe von <strong>Münster</strong> und Osnabrück sowie die<br />

Grafen von Rietberg und Oldenburg - vereinbarten gewaltsame Schritte gegen<br />

Nikolaus d.]. Offiziell schob Heinrich von Schwarz burg, der die Führung übernahm,<br />

die Interessen der sogenannten "Freien" vor, in der Grafschaft Tecklenburg<br />

ansässiger münsterischer Eigenhöriger, von denen der Graf Steuern forderte.<br />

Mit Nikolaus IH. hatte der Bischof ihretwegen einen Vertrag geschlossen<br />

(6. April 1489: DKapM IH U U. 20), der den "Freien" die Auswanderung aus<br />

der Grafschaft oder Anerkennung der tecklenburgischen Oberhoheit zur Wahl<br />

stellte, wofür der Bischof 7000 Gulden erhielt. Nunmehr bekundete dieser, die<br />

Abmachung rückgängig machen zu wollen.<br />

Ein münsterisches Belagerungsheer vor Tecklenburg unter Jasper von Oer<br />

konnte nichts ausrichten (Wolf S. 11 f.). <strong>Die</strong> Söldner beschränkten sich im Juli<br />

auf die Verwüstung der Grafschaft. Nachdem die Gräfinmutter Metta ihren<br />

Sohn am 17. Juli um Aufgabe des ungleichen Kampfes gebeten hatte, kam am<br />

24. August d.]. unter Vermittlung des Herzogs von Jülich-Berg in Hamm ein<br />

Vertrag zustande, in dem Nikolaus IH. auf die Regierung verzichtete und nur<br />

Lingen für sich behielt. Seine Söhne Nikolaus und Otto bekamen Tecklenburg<br />

und Rheda. Bischof Heinrich nutzte die Gelegenheit und ließ sich die ihm unbequeme<br />

Urkunde von 1489 zurückgeben (ebd. S. 12 f.).<br />

<strong>Die</strong> im Spätsommer des Jahres 1494 leidlich gestillten friesischen Wirren<br />

entbrannten im November d.]. neu. Während der "Inn- und Knyphausen'schen<br />

Fehde" versuchten die Herrschaften Esens und Jever, sich der Oberhoheit Graf<br />

Edzards zu entziehen. Bischof Heinrich von <strong>Münster</strong> und die Grafen von 01denburg<br />

stellten sich gegen den Grafen. Am 2. Juli 1495 schloß der Bischof<br />

mit Oldenburg ein offizielles Bündnis gegen Ostfriesland und trat dabei einige<br />

Gemeinden an Graf Johann V von Oldenburg ab (RTA.Mittl.R. 5 S. 900<br />

Nr. 1133; OldenbUB 3 S. 63 Nr. 86). Der Bischof unternahm Einfälle in ostfriesisches<br />

Gebiet, wich aber einer Schlacht aus. Im Sommer d.]. konnte Edzard<br />

das Jeverland unterwerfen. Mit Hilfe einer gefälschten Urkunde, angeblich vom<br />

5. April d.]., täuschte er eine königliche Belehnung vor (RTA.Mittl.R. 5 S. 57 f.<br />

u. S. 899 f. Nr. 1131). Ohne daß es zu einer klaren Entscheidung gekommen<br />

wäre, schloß der Bischof am 22. August 1495 mit Edzard einen Waffenstillstand,<br />

dem fünf Tage darauf der vorläufige Friede von Bredehorn (bei Varel) folgte<br />

(ebd. S.901 Nr. 1137; OldenbUB 3 S.65 Nr.87; OstfriesUB 2 S.461-464<br />

Nr. 1451). <strong>Die</strong> Vermittlung lag in Händen des ortskundigen Dr. Fries, der im<br />

Auftrage des Wormser Reichstages handelte (RTA.Mittl.R. 5 S. 1276 f. Nr. 1724).<br />

In dem Vertrage verzichtete Bischof Heinrich gegen Zahlung von 10000 Gulden<br />

auf alle Rechte in Emden. Der bischöfliche Offizial wurde vom Grafen in

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