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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 52. Städtewesen 669<br />

meinen Bild der Siedlungen hervorstachen, z. B. auf germanische Fluchtburgen,<br />

selbst wenn diese nicht ständig bewohnt waren.<br />

Für das <strong>Bistum</strong> <strong>Münster</strong> bot sich ein verhältnismäßig zentral im vorgesehenen<br />

Diözesangebiet gelegener Platz an der Aa an, wo Liudger bereits einen<br />

Missionsmittelpunkt errichtet hatte. Hier dürfte 805, etwa zwanzig Jahre nach<br />

Errichtung des monasterium, bereits eine kleinere Siedlung als Nachfolgerin des<br />

in den Kriegen Karls des Großen gegen die Sachsen zerstörten Dorfes bestanden<br />

haben.<br />

<strong>Die</strong>se anfangs Mimigernaford, später <strong>Münster</strong> genannte Stätte war als Residenz<br />

des Bischofs kirchenrechtlich, unabhängig von ihrer Größe und Bewohnerzahl,<br />

eine civitas von Anfang an. Sie blieb fast vier Jahrhunderte die einzige civitas<br />

in der <strong>Diözese</strong> und unterlag der Herrschaft des Bischofs, der sogar bis 1309<br />

sein Recht auf einen Teil des Nachlasses der Städter, Heergewäte genannt, behauptete,<br />

wenn auch damals längst die Verselbständigung der Stadt begonnen<br />

hatte (Balzer S. 80 - 84) . <strong>Münster</strong>isches Stadtrecht wurde bereits im ausgehenden<br />

12. Jahrhundert anderen Städten, auch außerhalb des <strong>Bistum</strong>s, verliehen (v. Winterfeld,<br />

Verflechtungen). Teile des verlorenen münsterischen Stadtrechtes aus dem<br />

Anfang des 13. Jahrhunderts finden sich als Insert im Privileg Graf Ottos IV<br />

von Ravensberg für die Stadt Bielefeld von 1326 (Ehbrecht S. 95- 99).<br />

<strong>Das</strong> Verhältnis von Landesherr und Stadt <strong>Münster</strong> basierte im Spätmittelalter<br />

wesentlich auf dem für den Bischof ungünstigen Vertrag von 1278, nachdem<br />

die Stadt die Befestigung des Bispinghofes unter ihre Aufsicht gestellt und das<br />

halbe Gericht sowie die Akzise gewonnen hatte. Nur das Hochgericht blieb<br />

stets in bischöflicher Hand (ebd. S. 118). <strong>Die</strong> hier nicht zu schildernde weitere<br />

Entwicklung führte zur fast völligen Selbständigkeit der Hauptstadt, die in der<br />

Täuferzeit und in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sogar zu schweren<br />

militärischen Zusammenstößen mit dem Landesherrn führte (Hanschmidt).<br />

Seit 1197 setzte in der <strong>Diözese</strong> eine Welle von Stadtgründungen durch die<br />

Bischöfe ein, bis etwa um 1350 ein Sättigungsgrad erreicht war. Bis zum Jahre<br />

1700 folgten nur noch wenige Nachzügler. <strong>Die</strong>ser Verlauf entsprach etwa der<br />

auch im übrigen Deutschland zu beobachtenden Entwicklung des Städtewesens.<br />

Im einzelnen gingen die münsterischen Städtegründungen aber jeweils auf spezielle<br />

Gegebenheiten zurück (Haase S. 74). Es ging in erster Linie um die Vervollständigung<br />

des Burgensystems durch befestigte Orte mit bürgerlicher Wehrverfassung,<br />

denen für die Selbstverteidigung besondere Freiheiten und Rechte zugestanden<br />

wurden. <strong>Das</strong> wachsende Selbstverständnis der Kommunen deutete sich<br />

um die Mitte des 13. Jahrhunderts in den friedenssichernden Städtebünden an,<br />

in denen <strong>Münster</strong> maßgebend mitwirkte. <strong>Das</strong> bürgerliche Selbstbewußtsein<br />

gründete sich nicht zuletzt auf die durch Handel und Gewerbe steigende Wirtschaftskraft.<br />

Auch die kleineren Stiftsstädte folgten, wenn auch in bescheidenerem<br />

Maße, auf diesem Wege der Hauptstadt. Bürger der Städte <strong>Münster</strong>, Coes-

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