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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 10. <strong>Die</strong> <strong>Diözese</strong> unter den ersten Fürstbischöfen 133<br />

eroberte Gerhard ihre beiden Burgen Lüdinghausen und Wolfsberg (WestfUB 3<br />

S. 466 f Nr.896 und 898 f). Im Friedensvertrag vom 2. Dezember d. J. traten<br />

die Brüder in die münsterische Ministerialität ein, überließen ihre Burgen dem<br />

Stift und verzichteten auf die Stadt Lüdinghausen (ebd. S. 471 f Nr. 906). Eine<br />

der kleinen weltlichen Herrschaften im <strong>Münster</strong>land war damit zerstört. <strong>Die</strong><br />

Chronik erklärt die Fehde als notwendig zur Auslöschung adliger Raubnester<br />

(Zusätze Corfey's S. 303 f.).<br />

Mit Recht bezeichnete sich Bischof Gerhard am Ende seiner Regierungszeit<br />

als summus comes liber utpote cfyocesis nostre dux oder auch als dux per terminos nostre<br />

cfyocesis (WestfUB 3 S.473 Nr.907 und S.479 Nr.922). In einem großen Teil<br />

seiner <strong>Diözese</strong> war die weltliche Herrschaft durchgesetzt.<br />

D em Ausbau der Herrschaft entsprach der Behördenapparat. Neben der bereits<br />

unter seinem Vorgänger erwähnten Kanzlei erscheint nun auch ein bischöflicher<br />

Offizial (1265): der gelehrte Domküster Renfrid von Herringen (GS NF<br />

17,2 S. 213), ein Kind der Grafschaft Mark, der auch der Bischof entstammte.<br />

Am 1<strong>1.</strong> Januar 1272 starb der in vollem Sinne als Fürstbischof zu bezeichnende<br />

Gerhard von der Mark, strenuus difensor seines Stiftes (MGH.SS. 23<br />

S. 559 f.; Kock 2 S. 18), an den kirchlichen Mißständen seiner Zeit wenig interessiert,<br />

ja selbst darin verwickelt. <strong>Das</strong> Lob Levolds von Northof: laudabiliter et<br />

pacifice gubernavit ecclesiam Monasteriensem el lerram suam (Levold S. 34), bedarf erheblicher<br />

Einschränkung und ist nur aus märkischem Munde verständlich.<br />

Der Aufstieg seines Nachfolgers Everhard von <strong>Die</strong>st (1275-1301) vollzog<br />

sich hauptsächlich mit Unterstützung seines Bruders Johann, eines Minoriten,<br />

der als Kaplan in <strong>Die</strong>nsten König Wilhelms stand und schließlich Bischof<br />

von Lübeck wurde. Treue zum Papst und eine Vorliebe für den Minoritenorden<br />

zeichneten deshalb die Regierung Everhards in <strong>Münster</strong> aus.<br />

Seine Wahl zum Bischof gestaltete sich schwierig, weil auch der angesehene<br />

Propst von St. Mauritz, Wikbold von Holte, kandidierte und wegen seines höheren<br />

Bekanntheitsgrades bessere Aussichten auf Erfolg besaß. Als Wikbold aus<br />

unbekannten Gründen nicht die erforderlichen Stimmen auf sich vereinen<br />

konnte, entstand im Lande Unruhe. Vielleicht bestritten Ministerialen und Bürger<br />

damals dem Domkapitel das alleinige Wahlrecht. 1 ) Vergeblich forderte das<br />

Kapitel diese auf, mit ihm bei der Einsetzung eines Stiftsverwesers zusammenzuarbeiten<br />

(Schmitz-Kallenberg S. 15 f.). Mit Hilfe der Grafen von der Mark und<br />

von Bentheim, des Osnabrücker Elekten Konrad von Rietberg und des Edelherrn<br />

zur Lippe gelang es schließlich, Graf Otto von Tecklenburg für die Va-<br />

I) Der abwehrende Ton in der Formulierung des Domkapitels: quia sicut episcopi ita<br />

ct tuton·s et defensoris electio ad nos pertinet (WestfUB 3 S. 485 f. Nr. 936), könnte darauf<br />

hinweisen.

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