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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 15. Zeitalter der Konfessio nalisierung 253<br />

nicht wieder. So wurde die Schule am 13. September 1588 vertraglich den Jesuiten<br />

überlassen. Zum Unterhalt gehörten 800 Rtl. aus dem Nachlaß Gottfrieds<br />

von Raes feld und 1000 Rtl. aus den bisherigen Gymnasialeinkünften. Am<br />

18. Oktober d. J. fand die tatsächliche Übernahme der Schule durch die Patres<br />

statt. <strong>Die</strong> Schülerzahlen stiegen in kurzer Zeit über die Tausendergrenze. Bald<br />

waren ein neues Gymnasialgebäude und die Gymnasialkirche St. Petri fertiggestellt.<br />

G eschickte Unterrichtsmethoden sicherten bleibenden Erfolg und wachsende<br />

Anerkennung der Patres in der Bürgerschaft. <strong>Die</strong>se verstanden es, durch<br />

Gründung einer Marianischen Kongregation (Sodalität) Einfluß auf die alte<br />

Große Prozession zu gewinnen und deren Ablauf durch Theatralik zu einem<br />

weite Kreise anziehenden Ereignis zu gestalten.<br />

Großen Wert legte Ernst von Bayern auf die Berufung eines Weihbischofs<br />

für <strong>Münster</strong>. <strong>Die</strong> Ernennung verzögerte sich, da alle ins Auge gefaßten Personen<br />

ablehnten. In <strong>Münster</strong> selbst stand kein geeigneter Kandidat zur Verfügung.<br />

Schließlich designierte der Kurfürst den Minoriten Nikolaus Arresdorff aus der<br />

<strong>Diözese</strong> Trier, der dann am 27. November 1592 als Bischof von Akkon i.p.i.<br />

und Weihbischof zu <strong>Münster</strong> präkonisiert wurde (Schröer, Erneuerung 2 S. 257).<br />

Arresdorff entfaltete eine erstaunlich umfangreiche Weihetätigkeit (Kohl, Weiheregister).<br />

Kurfürst Ernst vernachlässigte seine dynastischen Interessen nicht. Ihm lag<br />

am Herzen, die Stellung seines Hauses in den norddeutschen Bistümern zu<br />

festigen. Sein Bruder Wilhelm, Herzog in Bayern, unterstützte ihn darin mit Rat<br />

und Tat. Schon 1596 schlug dieser dem münsterischen Domkapitel seinen Sohn<br />

Ferdinand als Koadjutor mit dem Recht der Nachfolge vor, doch gingen die<br />

Kapitularen auf den ihrem Wahlrecht abträglichen Handel nicht ein. Herzog<br />

Wilhelm gab nicht auf und wiederholte seinen Vorschlag drei Jahre später unter<br />

Hinweis auf den gefährdeten Zustand des Fürstbistums, dem ein Bischof aus<br />

dem Landadel nicht gerecht werden könne. Auch ein habsburgischer Kandidat<br />

sei ungeeignet, weil damit die Generalstaaten herausgefordert würden. Abermals<br />

hielt sich das Kapitel zurück. <strong>Die</strong> Wahl Ferdinands könne Unruhe im Lande<br />

hervorrufen, stehe auch nicht mit der Wahlkapitulation Ernsts in Einklang<br />

(18. Juni 1599). <strong>Die</strong>ser fuhr nun schwereres Geschütz auf und behauptete, er<br />

fühle sich gesundheitlich schwach. Sein Tod werde das <strong>Bistum</strong> erneut in höchste<br />

Gefahr stürzen, wenn die Nachfolge nicht geklärt sei. Doch wolle er dem Kapitel<br />

das Recht, Ferdinand frei zu wählen, nicht bestreiten (27. d. M.) . <strong>Das</strong> Domkapitel<br />

verschob trotzdem die Koadjutorfrage auf das kommende Frühjahr. Eine<br />

Abordnung holte sich im März 1600 beim Trierer Kurfürsten Lothar von Metternich<br />

Rat, der die Bedenken gegen einen Koadjutor teilte. So lehnte das Kapitel<br />

am 24. April d. J. die Wahl Ferdinands unter Hinweis auf die niederländischen<br />

Wirren ab. Kurfürst Ernst blieb keine andere Möglichkeit, als, wiewohl ungern,<br />

den Koadjutorplan vorläufig zu den Akten zu legen.

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