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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 19. D as E nde des Fürstbistums 321<br />

notwendig temporisieren müsse. Konfirmationsgesuche aus <strong>Münster</strong> blieben deshalb<br />

unerledigt. In <strong>Münster</strong> sollte vielmehr nach dem Willen des Wien er Hofes affes<br />

in statu quo belassen bleiben (ebd. S. 235). Damit war klar, daß Anton Victor vorläufig<br />

die Regierung nicht antreten werde. Eine entsprechende Mitteilung des erwählten<br />

Bischofs an das münsterische Domkapitel folgte am 19. Oktober.<br />

D emgegenüber bedeutete es wenig, wenn man sich in <strong>Münster</strong> an die seltsamsten<br />

Gerüchte klammerte und noch immer an ein Fortleben des Fürstbistums<br />

glaubte. Selbst auf England wurden Hoffnungen gesetzt, aber bald durch<br />

den englisch-französischen Frieden vom 27. März 1802 enttäuscht. Zuletzt<br />

sprach der französisch-preußische Vertrag vom 23. Mai d. J. einen Teil des Oberstifts<br />

<strong>Münster</strong> und das Fürstbistum Paderborn dem Königreich Preußen als<br />

Entschädigung für verlorene linksrheinische Territorien zu. Proteste des D omkapitels<br />

verhallten ohne Eindruck (ebd. S. 237 ff.) .<br />

D ie Preußen setzten in <strong>Münster</strong> eine Provisorische Spezial-Organisationskommission<br />

ein (27. September 1802: Kohl-Richtering S. 5) und verboten dem<br />

D omkapitel jede weitere Verwaltungstätigkeit. Auf Vorschlag Steins ernannte<br />

der preußische König auch bisherige münsterische Beamte zu Mitgliedern der<br />

Kommission, so die Geheimen Räte Druffel, Forkenbeck und August von Merveldt.<br />

<strong>Die</strong> bisherigen münsterischen Behörden arbeiteten unter Leitung der Regierungskommission<br />

als Interims-Geheimer-Rat und Interims-Hofkammer weiter.<br />

Dagegen erlosch die Ständeverfassung vollständig, obgleich der Reichsfreiherr<br />

vom und zum Stein sich dagegen aussprach.<br />

D ie Kommission übernahm die Verwaltung des östlichen Teiles des Oberstifts<br />

<strong>Münster</strong> einschließlich der Hauptstadt. Den westlichen Teil des <strong>Münster</strong>landes<br />

und das frühere kurkölnische Vest Recklinghausen teilten sich die Häuser<br />

Salm, Arenberg, Looz-Corswarem und Croy. <strong>Die</strong> Ämter Vechta und Cloppenburg<br />

fielen dem Herzog von Oldenburg zu. <strong>Das</strong> Amt Emsland (Meppen) erhielt<br />

der Herzog von Arenberg (im einzelnen dazu v. Olfers S. 25-31). Nach der<br />

Konsolidierung der preußischen Verwaltung trat an die Stelle der Organisationskommission<br />

laut Reskript vom 8. November 1803 die Preußische Kriegs- und<br />

Domänenkammer zu <strong>Münster</strong>. Sie nahm ihre Tätigkeit am <strong>1.</strong> Dezember d. J. auf.<br />

Reichsrechtlich sanktionierten der Reichsdeputationshauptschluß vom<br />

25. Februar 1803 und die kaiserliche Bestätigung vom 28. April d. J. den faktisch<br />

bereits 1802 eingetretenen Zustand. Erzherzog Anton Victor verzichtete schon<br />

am 4. Oktober 1802 auf alle seine durch die münsterische Wahl erworbenen<br />

Rechte. <strong>Das</strong> Fürstbistum <strong>Münster</strong> war damit nach fast genau zehn Jahrhunderten<br />

Bestand erloschen.<br />

<strong>Die</strong> D arstellung der Verhältnisse der <strong>Diözese</strong> nach 1802 gehört nicht zu den<br />

Aufgaben der "<strong>Germania</strong> <strong>Sacra</strong>". Deshalb genügen hier einige wenige Angaben<br />

über die spätere Geschichte der <strong>Diözese</strong>.<br />

Nach 1802 lagen die Geschicke der <strong>Diözese</strong> <strong>Münster</strong> in der Hand des Kapitularvikars<br />

und des Domdechanten Ferdinand August Spiegel. Der eigenmächtig

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