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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 49. Gerichtsverfassung 633<br />

gehalten (ebd. S. 44 ff.). <strong>Das</strong> manchmal als Gogericht bezeichnete fürstliche Gericht<br />

zu Wolbeck, das auch für die Westerbauerschaft des Kirchspiels Ascheberg<br />

zuständig war, gehörte zum Gogericht Sendenhorst (ebd. S. 46 f).<br />

Auch das Gogericht Telgte war altes bischöfliches Eigentum. <strong>Die</strong> Lehnsträger<br />

von der Beke oder Sudbeke verkauften es mit Zustimmung des Fürsten<br />

1334 dem Domkapitel. Zum Bezirk gehörten die Kirchspiele Telgte außerhalb<br />

der Stadt, Everswinkel, Alverskirchen, Handorf und Westbevern. Ostbevern war<br />

schon 1332 als Patrimonialgericht des Hauses Bevern anerkannt (ebd. S. 47- 50;<br />

GS NF 17,1 S.617).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht Warendorf (Harkotten) befand sich im 13. Jahrhundert als<br />

bischöfliches Lehen in Händen der Ritter von Warendorf, die wohl auch Vogtei<br />

und Freigericht besaßen. Zu Ende des Jahrhunderts kam die Burg Harkotten<br />

mit dem zugehörigen Gogericht Warendorf an die Ritterfamilie Korff. Dazu<br />

rechneten die Kirchspiele Freckenhorst (vgl. GS NF 10 S. 98 f), beide Warendorf,<br />

Harsewinkel, Greffen, Milte und Einen, ursprünglich auch Füchtorf mit<br />

Sassenberg, Isselhorst und Beelen. <strong>Das</strong> Landgoding tagte vor der Emspforte zu<br />

Warendorf (Schmeken S. 50 - 56).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht zur Meest wurde 1335 vom Bischof dem Domkapitel und<br />

der Stadt <strong>Münster</strong> verpfändet, die ihre Hälfte 1442 dem Domkapitel verkaufte.<br />

<strong>Die</strong> Gerichtsstätte lag auf der Grenze der Kirchspiele Altenberge und Greven<br />

(ebd. S. 56 ff). Dazu gehörten die Kirchspiele Greven, Gimbte, Hembergen,<br />

Nienberge und Nordwalde. Herausgelöst wurde der domkapitularische Beifang<br />

Schönefliet bei Greven (GS NF 17,1 S.617).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht zum Bakenfeld war Bestandteil des Brockhofs vor <strong>Münster</strong>,<br />

der vom Dompropst zu Lehen ging. 1268 verpfändeten die Lehenträger,<br />

die Ritter von <strong>Münster</strong>, das Gericht dem Domkapitel, und verkauften es endgültig<br />

im Jahre 1324. Dazu gehörten die Kirchspiele St. Mauritz, St. Lamberti<br />

außerhalb der Stadt, St. Marien Überwasser wie vor, Angelmodde, Hiltrup,<br />

Amelsbüren, Albachten, Bösensell und Roxel. <strong>Das</strong> Landgoding lag auf dem Bakenfeld<br />

im Kirchspiel Roxel (Schmeken S. 59 - 63). Ein Streifen des Gogerichts<br />

rings um die Stadt <strong>Münster</strong> wurde 1663 an den Fürstbischof im Tausch gegen<br />

das Gogericht Senden abgetreten (GS NF 17,1 S. 616 f).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht Rüschau (Laer) bestand aus den Kirchspielen Laer und Holthausen,<br />

der Gemeinde Beerlage vom Kirchspiel Billerbeck mit den Bauerschaften<br />

Aulendorf, Ising, Langenhorst und Temming sowie der Darfelder Bauerschaft<br />

Höpingen. <strong>Die</strong> Dingstätte lag unter der Eiche auf einem von einem Wassergraben<br />

umflossenen Hügel des Rüschenfelds im Kirchspiel Laer. Im Jahre<br />

1307 war der Ritter Hermann von <strong>Münster</strong> als bischöflicher Lehnträger Besitzer<br />

des Gerichts. Mit dem Freigericht Rüschau bestand eine enge Bindung. Manchmal<br />

versah der Gograf auch das Gericht über die Herrschaft Steinfurt (Schmeken<br />

S. 64 f.).

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