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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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526 4. Verfassung<br />

Auf Druck des Domdechanten setzte der Bischof eine sechsköpfige Kommission<br />

zur Vorbereitung der allgemeinen Visitation ein. Ihr gehörten der Offizial,<br />

der Generalvikar, die Dechanten von St. Martin und Überwasser, der Domprediger<br />

- ein Dominikaner - und der Pfarrer von St. Lamberti an (Schwarz,<br />

Akten S. XLI). Am <strong>1.</strong> Juli 1571 erging das Formular mit acht Titeln, aufgeteilt<br />

in 291 Fragen (ebd. S. XLVIII ff.). <strong>Die</strong> Visitatoren stießen nur in den westlichen<br />

Grenzgebieten auf Widerstand. Einige Stifte, darunter Vreden, Metelen und<br />

Freckenhorst, erhoben wegen ihrer Immunität Einspruch. <strong>Das</strong> Domkapitel behielt<br />

sich der Bischof persönlich zur Visitation vor, führte sie aber nicht durch.<br />

<strong>Die</strong> Protokolle der Visitation 1 ) bieten ein zwiespältiges Bild. Übereinstimmend<br />

kam der Mangel an geeigneten Priestern, die verbreitete Pfründenkumulation,<br />

unzureichende Bildung der Geistlichen und das mit den Forderungen des<br />

Trienter Konzils kaum in Übereinstimmung zu bringende sittliche Verhalten des<br />

Klerus zum Ausdruck. Fast undurchschaubar war das Gestrüpp der verschiedenartigsten<br />

Lehrmeinungen. Vom überzeugten Anhänger der Reformatoren bis<br />

zum streng altkirchlichen Priester gab es jede denkbare Schattierung. Viele der<br />

Geistlichen waren sich über die Unterschiede der sich entwickelnden Konfessionen<br />

im Unklaren. Mischformen beherrschten weithin das Bild. Auch bezüglich<br />

der Klöster, Kollegiatstifte und Schulen ergab sich ein gespaltenes Spektrum.<br />

Vor allem in den Schulen hatten sich evangelische und erasmianische Anschauungen<br />

breit gemacht. Weniger bedenklich erschien der Zustand des Kirchenvermögens<br />

(Schröer, Erneuerung 1 S. 305 - 334). An die allgemeine Visitation<br />

schloß sich 1574 eine Untersuchung der geistlichen Gerichte an (INAWestf<br />

Bbd 3 S. 70: A 32), die Johann von Hoya besonders am Herzen lag. Sie führte<br />

zur Gründung des Weltlichen Hofgerichtes. Aus der allgemeinen Visitation wurden<br />

im Gegensatz dazu keine wichtigeren Folgerungen gezogen. Offensichtlich<br />

bestand nach dem Tode Johanns von Hoya im Domkapitel keine Neigung, die<br />

Sache weiter zu verfolgen. Als Kurfürst Ernst am 10. April 1597 eine neue<br />

Visitation vorschlug, antworteten die Domkapitulare hinhaltend.<br />

Erst unter Ernsts Nachfolger, Ferdinand von Bayern, kam eine Generalvisitation<br />

aller Pfarreien des Oberstiftes, mit Ausnahme der Domkirche, in Gang, die<br />

deutliche Züge einer Disziplinierung und Stärkung des weltlichen Territorialstaats<br />

trug (Freitag, Konfessionelle Kulturen S. 116 f.). Doch legten Stadtmagistrate<br />

und Adel den Visitatoren unzählige Hindernisse in den Weg. <strong>Das</strong> Domkapitel<br />

verweigerte seine Unterstützung bei der Bestrafung Schuldiger mit Rücksicht<br />

auf Mißstände in den eigenen Reihen, während Bürgertum und Adel eine<br />

schärfere altkirchliche Gangart befürchteten. Mit der Durchführung der Visita-<br />

1) S CHWARZ, Akten der Visitation, hat Kollationen der Kanonikate und Präbenden bei einer<br />

jeden Kirche im Hochstift <strong>Münster</strong>, weiche bei Gelegenheit der besuchten Kirchen vorgefunden von<br />

1571-1572 nicht berücksichtigt (AV Hs. 336).

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