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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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382 4. Verfassung<br />

ses zum deutschen König, sondern als Leistung des Fürstentums (Schubert,<br />

Fürstliche Herrschaft S. 103).<br />

Erheblichen Einfluß übten die auf der Matrikel beruhenden Reichssteuern<br />

auf die Verfassungsbildung innerhalb des Hochstifts aus. Mit der Erhebung dieser<br />

"Reichs steuern" verband sich nämlich die Frage der Heranziehung der Landstände<br />

zu deren Aufbringung. Je stärker die Landstände den Standpunkt vertraten,<br />

sie stellten die eigentliche Repräsentanz des Landes dar, um so mehr konnte<br />

der Fürst ihre Beteiligung an den Reichslasten fordern. Unter Vorwänden versuchten<br />

die Landstände, sich den kaum zu leugnenden Verpflichtungen zu entziehen.<br />

Nicht zu trennen von diesen Vorgängen war die Ausbildung eines landesinternen<br />

Steuersystems, das schließlich zum modernen "Steuerstaat" hinführte<br />

(ebd. S. 44 f.).<br />

Der böhmische Aufstand zwang den Nürnberger Reichstag von 1422 zu<br />

einer Veranschlagung der Reichsstände. <strong>Das</strong> Fürstbistum <strong>Münster</strong> erscheint<br />

darin mit 10 gleven (RTA 8 S. 158). Der Nürnberger Reichstag von 1431 erhöhte<br />

den Anschlag auf 50 glefen. Kurfürsten sollten 200, die Erzbischöfe 50, der Bischof<br />

von Lüttich 100, der Bischof von Minden 15, der von Osnabrück zehn<br />

und der von Paderborn fünf gleven stellen (ebd.9 S. 527 Nr. 408). Im Anschlag<br />

des Wormser Reichstages vom Mai 1495 für die Eilende Hilfe gegen den Türken<br />

erschienen Bremen und <strong>Münster</strong> zusammen mit 1563 Gulden 20 Kronen (ebd.<br />

Mittl.R. 5 S. 476). <strong>Die</strong> gemeinsame Veranlagung stellte einen Rückfall in ältere<br />

Vorstellungen dar. Beide Stifte befanden sich in der Hand Heinrichs von<br />

Schwarzburg. Allerdings wäre es verfehlt, daraus auf die persönliche <strong>Die</strong>nstpflicht<br />

des Bischofs gegenüber Kaiser und Reich schließen zu wollen. 1 )<br />

Am Frankfurter Reichstag im Sommer 1489 nahmen als Vertreter Bischof<br />

Heinrichs "ein ungenannter Domherr und ein Ritter, genant der KeßleI ' (Ketteler),<br />

teil (RTA.Mittl.R. 3 S. 1022 Nr. 264 a u. S. 1027). Am 13. Juli d. J. beschloß der<br />

Tag eine "Verfassung", zu der Heinrich als Administrator von Bremen 15 Reiter<br />

und 40 Fußknechte, als Bischof von <strong>Münster</strong> zehn Reiter und 40 Fußknechte<br />

stellen sollte (ebd. S. 1117 Nr. 289 a), erhöhte aber am 2<strong>1.</strong> d. M. die Zahlen zugunsten<br />

einer "großen Reichshilfe" auf 28 Reiter und 120 Fußknechte für Bremen<br />

sowie 22 Reiter und 80 Fußknechte für <strong>Münster</strong> (ebd. S. 1156 Nr. 296).<br />

Im August 1495 wurde eine Reichstagsgesandtschaft nach Friesland dahingehend<br />

instruiert, in königlichem Auftrag zwischen dem Bischof von <strong>Münster</strong> und<br />

den Friesen zu vermitteln, damit der aufrur und widerwertick ait, darin sie gegeneinander<br />

steenJ abgestelt werde und der gnant von <strong>Münster</strong> mit den seinen widerumb anhrym iJhe<br />

(ebd. 5 S. 1276 Nr. 1724).<br />

1) Zum Wormser Hoftag, nicht eigentlich Reichstag, von 1495 und der Reichsform<br />

vgl. M O RAW S. 132-136.

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