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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 12. <strong>Die</strong> Epoche der großen westfälischen Fehden 183<br />

geraumer Zeit zurückgezogen hatte. Erneut baute der Graf von Hoya auf die<br />

Fürsprache Philipps von Burgund an der Kurie. Papst Calixt IH. setzte gerade<br />

die größten Hoffnungen auf den Burgunder als Helfer im Türkenkrieg. Bei<br />

einem persönlichen Besuch Johanns von Hoya am burgundischen Hofe nahm<br />

der Herzog die Werbung für Erich von Hoya günstig auf und empfahl diesen am<br />

5. November 1456 dem Papste (ebd. S. 456 f. Nr. 383). <strong>Das</strong> energische Eintreten<br />

Philipps machte im Stift <strong>Münster</strong> großen Eindruck. Wieder eindeutiger als bisher<br />

stellten sich die Städte auf die hoyaische Seite. Am 22. November postulierten<br />

die beiden dieser Partei zuzurechnenden Domherren Heinrich von Keppel<br />

und Sander von Oer Erich zum Bischof (ebd. S. 126*) . <strong>Die</strong>ser nahm die Postulation<br />

an. <strong>Die</strong> beiden Kapitularen forderten die abwesenden Domherren auf, Erich<br />

anzuerkennen (ebd. S. 459 ff. Nr. 387), doch die am 10. Dezember in Ahaus zusammengetretene<br />

Majorität entschied sich einstimmig für Konrad von <strong>Die</strong>pholz.<br />

Beide Parteien suchten in Rom um Bestätigung ihrer Postulationen nach.<br />

Inzwischen stärkte Johann von Hoya seine angeschlagene Stellung in der<br />

Hauptstadt. Am 2<strong>1.</strong> Januar 1457 erwarb er die Bürgerschaft und trat eine Woche<br />

später als Genosse der Schmiedezunft bei. Als solcher wurde er am 7. März in<br />

den Rat gewählt. <strong>Das</strong> änderte nichts daran, daß eine Anerkennung Erichs von<br />

Hoya durch den Papst schlechterdings ausgeschlossen war. <strong>Die</strong> Bestätigung<br />

Konrads von <strong>Die</strong>pholz hätte andererseits die burgundisch-klevische Partei verstimmt.<br />

So beförderte der Papst den Propst von St. Martin zu Worms, Johann<br />

Pfalzgraf von Simmern-Zweibrücken (1457-1466), einen Bruder Bischof<br />

Ruprechts von Straßburg und in der münsterischen Angelegenheit völlig<br />

unbelasteten Fürsten. <strong>Die</strong> Provision erfolgte am 1<strong>1.</strong> April 1457 aufgrund des<br />

päpstlichen Reservationsrechtes. Erzbischof <strong>Die</strong>trich sowie die Pröpste von St.<br />

Gereon und St. Kunibert wurden mit der Durchführung beauftragt (ebd.<br />

S. 561 ff. Nr. 473 f.).<br />

Johann von Hoya eilte abermals zum Herzog von Burgund, konnte aber<br />

nichts mehr ausrichten. <strong>Die</strong> päpstliche Entscheidung lief den burgundisch-klevischen<br />

Interessen nicht unmittelbar zuwider. Dem Herzog und Johann von Kleve<br />

lag nun mehr daran, ein gutes Verhältnis zu dem neuen münsterischen Fürstbischof<br />

zu finden, als sich für die aussichtslose Sache Erichs von Hoya in Schwierigkeiten<br />

zu bringen.<br />

Bemühungen Konrads von <strong>Die</strong>pholz, das Feld zu behaupten, blieben angesichts<br />

dieser Lage vergeblich. <strong>Die</strong> Stadt <strong>Münster</strong> litt unter finanzieller Erschöpfung<br />

und mußte wie ihr "Beschützer" Johann von Hoya froh sein, ungeschoren<br />

aus dem Konflikt herauszukommen. Unter klevischer Vermittlung kam am<br />

23. Oktober 1457 der Kranenburger Vertrag zustande, der endlich den Frieden<br />

brachte (ebd. S. 491 ff. Nr.418). Seine wichtigsten Bestimmungen lauteten:

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