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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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300 3. Historische Übersicht<br />

und entscheidenden Einfluß auf die münsterische Politik, vor allem auf die Bischofswahl<br />

nach dem Tode Clemens Augusts, nahm (ebd. S. 38-41).<br />

Der von Frankreich unterstützte Kandidat für das Erzbistum Köln war Johann<br />

Theodor von Bayern, ein jüngerer Bruder des Verstorbenen, Kardinal<br />

und Fürstbischof zu Lüttich, Freising und Regensburg, ein Gegner des Hauses<br />

Habsburg. Seine Partei führte der Kölner Vizedechant Franz Anton Graf von<br />

Hohenzollern an (Stoecker S. 18). Als der Papst sich weigerte, Johann Theodor<br />

die Erlaubnis zur Übernahme des Erzstifts zu erteilen, neigten sich die bayerischen<br />

Anhänger Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels<br />

(1763 -1784) zu, den das Kölner Domkapitel ex gremio zu wählen gedachte.<br />

Österreich schlug dagegen Herzog Karl von Lothringen vor, während Kursachsen<br />

seinen Prinzen Clemens Wenzeslaus ins Rennen schickte. Frankreich zog<br />

sich aus dem Wahlgeschäft zurück, als sich die Aussichtslosigkeit der bayerischen<br />

Kandidatur erwies. Der schwäbische Grafensohn wurde daraufhin in Köln am<br />

6. April 1761 einstimmig gewählt (ebd. S. 21 f.).<br />

<strong>Das</strong> allgemeine Urteil über den neuen Kurfürsten lautete negativ. Sein politischer<br />

Gesichtskreis hielt sich in engen Grenzen. An Regierungsangelegenheiten<br />

zeigte er kaum Interesse. An seinem Hofe herrschte Zuchtlosigkeit. Trotzdem<br />

wurde er am 16. August d. J. geweiht und zahlte dem Papst für das Pallium<br />

28000 Scudi, wofür dieser versicherte, ihm bei der bevorstehenden münsterischen<br />

Wahl keinen Stein in den Weg zu legen (ebd. S.25).<br />

In <strong>Münster</strong> erhoben sich allerdings Schwierigkeiten. Der erste, auf den<br />

7. April 1761 festgesetzte Wahltermin scheiterte aufgrund eines Verbots Herzog<br />

Ferdinands von Braunschweig, die Wahl abzuhalten. Auch der zweite Termin<br />

am 6. Mai verstrich ungenutzt, weil König Georg H. keinen kaiserlichen Wahlkommissar<br />

zuließ, ohne dessen Anwesenheit aber nach dem Wormser Konkordat<br />

keine gültige Wahl durchgeführt werden konnte (ebd. S. 29 ff.).<br />

Kein Wunder, daß damals das Schreckensbild bevorstehender Säkularisierungen<br />

geistlicher Stifte wieder auftauchte. Und tatsächlich hegte man in preußischen<br />

Kreisen den Plan, <strong>Münster</strong> und Osnabrück zur Befriedigung hannöverischer<br />

Ansprüche zu säkularisieren, während das Stift Hildesheim eher preußischen<br />

Eigeninteressen entsprach. Doch wurden auch andere Pläne ventiliert<br />

(ebd. S. 31 - 35). <strong>Die</strong> Schwierigkeit lag jedoch besonders im münsterischen Falle<br />

darin, daß den Generalstaaten keineswegs daran gelegen war, eine weltliche<br />

Großmacht an ihren östlichen Grenzen etabliert zu sehen. Darüber war die<br />

Neuwahl abermals auf den 6. August verschoben worden. Schließlich verlängerte<br />

der Papst die Frist bis zum 6. Februar 1762, dann auf unbestimmte Zeit. Endlich<br />

traf am 14. August d. J. die englische Zustimmung zur Abhaltung der Wahl ein.<br />

<strong>Das</strong> Kapitel entschied sich für den 16. September (ebd. S. 37).<br />

<strong>Die</strong> meisten Aussichten, gewählt zu werden, besaßen Caspar Ferdinand Droste<br />

zu Füchten (GS NF 17,2 S. 159 f.) und Friedrich Wilhelm Nikolaus Anton

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