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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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602 4. Verfassung<br />

In der Epoche vorherrschender Naturalwirtschaft erwies sich das Lehnswesen<br />

als unverzichtbar. Nur mit seiner Hilfe konnte ein Herr Vasallen und Ministerialen<br />

an sich binden. Doch blieben schon damals die Nachteile des Systems<br />

nicht verborgen: <strong>Das</strong> militärische Aufgebot der Vasallen und <strong>Die</strong>nstleute erforderte<br />

gewaltige Aufwendungen seitens des Herrn, die aus seinen gewöhnlichen<br />

Einkünften nicht gedeckt werden konnten. Von vornherein mußten die in einer<br />

Fehde zu erhoffende Beute und Lösegelder für Gefangene einkalkuliert werden.<br />

Schlug die Fehde fehl, so drohte dem als Unternehmer auftretenden Herrn der<br />

Ruin (Schubert S. 37 f.).<br />

Mit aufkommender Geldwirtschaft verlor das Lehnswesen schnell seine zentrale<br />

Stellung. Der Landesherr bevorzugte nun die Anwerbung von Söldnern,<br />

die billiger und leichter zu handhaben waren als die Ritter. Den Lehnsleuten<br />

blieb nichts anderes übrig, als sich agrarischen Verdienstmöglichkeiten und dem<br />

Erwerb einträglicher Verwaltungsposten zuzuwenden. Bisherige militärische<br />

<strong>Die</strong>nstpflichten lösten sie mit Geldzahlungen ab. Auch dem Landesherrn schien<br />

es allmählich bequemer, unhandlich gewordene Aktivlehen gegen Geldentschädigungen<br />

in Allode zu verwandeln. Der augenblickliche finanzielle Gewinn lag<br />

weit höher als bei Belehnungen. Den Belehnten war jedoch die gewohnte geringe<br />

Gebühr angenehmer, so daß sie sich manchmal gegen die Allodifizierung<br />

ihrer Lehen sträubten (<strong>Die</strong> Lehnregister S. 10).<br />

Es ist kein Zufall, daß das erste umfassende münsterische Lehnregister aus<br />

der Zeit Bischof Florenz' von Wevelinghoven stammt (um 1378 angelegt). Florenz<br />

gilt als der münsterische Landesherr, dem das Bewahren und Sichern bischöflichen<br />

Besitzes besonders am Herzen lag (ebd. S. 11).<br />

<strong>Die</strong> Anzahl der münsterischen <strong>Die</strong>nstmänner läßt sich anhand der Register<br />

nur schätzen. Von etwa 800 sank die Zahl seit Mitte des 14. Jahrhunderts innerhalb<br />

von 100 Jahren auf rund 600. Um 1500 waren es noch 300. Dabei muß in<br />

Rechnung gestellt werden, daß die Prinzipien, nach denen die Register geführt<br />

wurden, im Laufe der Zeit Änderungen unterlagen. Möglicherweise trieben Verpachtungen<br />

in der älteren Zeit die Zahlen in die Höhe, die später nicht mehr<br />

aufgenommen wurden (ebd. S. 14).<br />

Hinsichtlich der Standesverhältnisse machen die münsterischen Register nur<br />

einen Unterschied zwischen gräflichen Mannlehen einerseits sowie adeligen und<br />

gemeinen Lehen andererseits. <strong>Die</strong> erste Gruppe bildete den Rest eines ehemals<br />

größeren Bestandes an Lehen, die an Grafen und Edelherren vergeben wurden.<br />

Zu den bischöflichen Vasallen gehörten die Grafen von Geldern, I

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