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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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128 3. Historische Übersicht<br />

In vielfältiger Weise verwandte sich Bischof Otto für die Stifte und Klöster<br />

seiner <strong>Diözese</strong>, doch ohne in ihre innere Verfassung einzugreifen. Nur bei der<br />

Neugründung des Cisterzienserinnenklosters Vinnenberg beteiligte er sich durch<br />

Verleihung des Patronates über die Pfarrkirche Milte zu seinem und seiner Eltern<br />

Seelenheil (Leidinger, Anfänge).<br />

Großen Erfolg erzielte Bischof Otto H. im Ausbau seines weltlichen Territoriums.<br />

Mit finanzieller Unterstützung durch die Städte Ahlen und Beckum gelang<br />

ihm der Ankauf des Gogerichts Stromberg (WestfUB 3 S. 295 f. Nr. 550). Im Südwesten<br />

übertrug ihm sein Vasall Sweder von Ringenberg die Burg Ringenberg und<br />

die Grafschaft Bocholt als Pfand (ebd. S. 326 f. Nr. 619 f.). Beide Erwerbungen<br />

bildeten später die fürstbischöflichen Ämter Stromberg und Bocholt.<br />

Am folgenreichsten erwies sich der Ankauf der Herrschaft Vechta, außerhalb<br />

der <strong>Diözese</strong> <strong>Münster</strong> gelegen, aus den Händen der Gräfin Jutta von Ravensberg<br />

und ihrer Mutter Sophia (Bockhorst S. 33 - 38). Außerstande, die hohe Kaufsumme<br />

aus eigener Kraft aufzubringen, entlieh Bischof Otto die Gelder beim<br />

Domkapitel, den Stiftsministerialen und anderen, ein mutiger und vorausschauender<br />

Kraftakt. Zu den damals erworbenen Gütern gehörte auch der Hof Oythe<br />

und die Grafschaft Sigel/ra auf dem Hümmling, die zur Morgengabe Juttas aus<br />

ihrer Ehe mit Graf Heinrich von Tecklenburg gehörten. Von vornherein bewahrte<br />

die Herrschaft Vechta weitgehende Selbständigkeit innerhalb des münsterischen<br />

Stiftsverbandes. Eigentliche Herren waren dort die Burgmannen von<br />

Vechta, denen der Bischof die ihnen von den Grafen von Ravensberg zugestandenen<br />

günstigen Rechte nach Maßgabe des Paderborner <strong>Die</strong>nstmannenrechts<br />

bestätigte (Bockhorst S. 39, 117 f.).<br />

Mit seinem Schritt hatte der Bischof fast alle Freigerichte zwischen Ems und<br />

Hunte an sich gebracht: Goldenstedt, die Grafschaften im Ems-, Agradin- und<br />

Dersigo (ebd. S.29, 148). <strong>Das</strong> 1252 als Pfand erworbene Gogericht Damme<br />

(ebd. S. 28) blieb bis zum Ende des Reiches ein Streitobjekt zwischen den Bistümern<br />

<strong>Münster</strong> und Osnabrück.<br />

Schwerer faßbar sind die damals im Emsland an <strong>Münster</strong> gefallenen, bisher<br />

ravensbergischen Rechte. Meppen stellte schon zu jener Zeit einen bedeutenden<br />

Marktort für den friesisch-sächsischen Handel dar (ebd. S. 137). König Wilhelm<br />

von Holland belehnte den Bischof auf dem Kölner Hoftag vom 23. März 1253<br />

mit den in Nord- und Ostfriesland erworbenen Gütern (Reg.Imp. 3,2 S. 963 f.<br />

Nr. 5152; Bockhorst S. 18).<br />

Mit den Brocmanni in Friesland konnte der Bischof 1251 Frieden schließen,<br />

indem er einige Zugeständnisse an deren kirchliche Selbstverwaltung machte.<br />

Alle Vergehen der Brocmanni gegen die Kirche, die Zerstörung des Pfarrhauses<br />

in Hinte und Tötung des Priesters Wilbrand sollten durch Geldzahlungen abgegolten<br />

sein. Brocmanni und Emsgoer durften wieder die Märkte besuchen (Klopp<br />

S. 123; Krüger S. 58).

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