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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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260 3. Historische Übersicht<br />

Angehende Priester besuchten weiterhin die Theologisch-Philosophische<br />

Lehranstalt, die die Jesuiten seit 1606 mit der Oberstufe des Gymnasium Paulinum<br />

verbunden hatten, aber keinen akademischen Rang beanspruchen konnte.<br />

Wahrscheinlich auf Wunsch der Patres beantragte Ferdinand deshalb am <strong>1.</strong> August<br />

1622 beim Papst die Ausstellung eines Privilegs für eine Universität, die<br />

den Landeskindern katholisch geprägten Unterricht bot und vom Studium an<br />

auswärtigen, nichtkatholischen Universitäten zurückhielt. <strong>Die</strong> Propaganda-Kongregation<br />

begrüßte das Vorhaben, verlangte aber, daß neben Theologie und<br />

Philosophie auch beide Rechte gelehrt werden müßten. In diesem Sinne stimmten<br />

die Kongregation am 17. April 1624 und Kurfürst Ferdinand am 12. Februar<br />

1625 zu. Obgleich sich Papst Urban VIII. anschloß, kam aus unbekannten<br />

Gründen die erforderliche Bulle nicht zur Ausfertigung.<br />

Nunmehr mischte sich der Magistrat von <strong>Münster</strong> ein und regte die Gründung<br />

einer Volluniversität mit vier Fakultäten an. Ferdinand stimmte am 3<strong>1.</strong> Januar<br />

1627 zu, wollte allerdings zuerst einmal zwei Fakultäten - Theologie und<br />

Philosophie - begründen und die anderen allmählich folgen lassen. Damit<br />

zeigte man sich aber in Rom nicht einverstanden. <strong>Die</strong> Kurie fürchtete offensichtlich,<br />

aus der Volluniversität werde unter diesen Umständen niemals etwas werden.<br />

Sie hielt auch die ausschließliche Bindung an den Jesuitenorden für abträglich.<br />

Nach längerem Hin und Her bestätigte der Papst am 4. September 1629 die<br />

Stiftung einer Universität in <strong>Münster</strong> und erteilte dafür die üblichen Privilegien.<br />

<strong>Die</strong> Lehre sollte in Händen der Jesuiten oder anderer Professoren liegen. Zur<br />

Errichtung waren zwei Fakultäten, Theologie und Philosophie, vorgesehen. <strong>Die</strong><br />

Akademie durfte das Baccalaureat, das Lizentiat und das Magisterium verleihen.<br />

Von einer juristischen und medizinischen Fakultät sprach der Papst nicht. Domkapitel<br />

und Landstände zeigten sich mit dieser "Partikular-Akademie" höchst<br />

unzufrieden. Sie stellten für die fehlenden Fakultäten am 17. April 1630 sogleich<br />

20000 Rtl. zur Verfügung. Nochmals forderte Kurfürst Ferdinand am 27. Oktober<br />

d. J. in Rom das Privileg für eine Volluniversität an, weil nur eine Universität<br />

mit vier Fakultäten die Jugend vom Besuch häretischer Universitäten abhalten<br />

könne.<br />

<strong>Die</strong>ser Bitte entsprach der Papst am 4. August 1631 und erweiterte das Promotionsrecht<br />

auf das Doktorat. Ein kaiserliches Universitätsprivileg vom 2<strong>1.</strong> Mai<br />

1631 lag inzwischen ebenfalls vor. Mögen nun die Jesuiten an der Errichtung<br />

einer Volluniversität nicht interessiert gewesen sein oder fehlten wegen der<br />

Kriegszeiten die finanziellen Mittel, der münsterische Universitätsplan geriet in<br />

Vergessenheit, bis die Patres am 8. August 1649 wieder mit dem Vorschlag zur<br />

Errichtung einer mit zwei Fakultäten versehenen "Jesuiten-Universität" hervortraten.<br />

Doch nun lehnte das Domkapitel ab. D amit war der münsterische Universitätsplan<br />

für 150 Jahre gestorben, eines der "schmerzlichsten Opfer, die der

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