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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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238 3. Historische Übersicht<br />

gifährliche, geschwinde Praktiken (ebd. S. 381 f.) auszuhebeln und dem Land einen<br />

unwillkommenen Fürsten aufzudrängen. Nicht das herzogliche Haus Jülich­<br />

Kleve-Berg könne über einen Rücktritt Johann Wilhelms entscheiden, sondern<br />

allein das DomkapiteL Westerholt wußte die große Mehrheit des Domkapitels<br />

bei diesen Feststellungen hinter sich. So konnte er ungestraft wagen, eine Ladung<br />

Gregors XIII. vom 5. April 1578 zum Gespött der Leute an einem Apfelbaum<br />

aufzuhängen. Er sehe kein Vergehen darin, das Kapitelswahlrecht zu verteidigen.<br />

Dem Papst blieb nichts anderes übrig, als den Statthalter zu suspendieren<br />

(19. Januar 1579). <strong>Das</strong> geschah in zwei Breven, von denen das eine die<br />

Suspension bestätigte. Im anderen ernannte der Papst Gottfried von Raesfeld<br />

zum Nachfolger in der Statthalterei, ein unerhörter Eingriff in die Rechte der<br />

Landstände, so abenteuerlich, daß selbst Gottfried es für ratsam hielt, beide<br />

Breven zu unterschlagen.<br />

Konrad von Westerholt sah deshalb keinen Grund zum Rücktritt, sondern<br />

setzte die Einberufung des Landtags zum 2<strong>1.</strong> Juli 1579 durch, der Herzog Wilhelm<br />

den Reichen aufforderte, die Postulation seines Sohnes zurückzugeben.<br />

<strong>Die</strong> Stimmung in den Ständen begünstigte unverkennbar den Administrator von<br />

Bremen. Für diesen und den Statthalter erklärten sich auch die Gesandten des<br />

neuen Kurfürsten von Köln, der Utrechter Union und des Königs von Dänemark.<br />

Am Münchner Hof hätte man am liebsten gesehen, Konrad von Westerholt<br />

und der bremische Gesandte Laurenz Schrader würden heimlich gefangen<br />

und an einem Baum aufgeknüpft (Schröer, Erneuerung 1 S.388).<br />

Endlich entschloß sich der Papst zu einem von Herzog Wilhelm in spanischem<br />

Auftrage längst beantragten Schritte. Er bestätigte am 20. September<br />

1579 den Postulierten Johann Wilhelm und ernannte ihn für drei Jahre zum<br />

Administrator des Stifts <strong>Münster</strong>. Doch erwies sich diese Maßnahme als ebenso<br />

unglücklich wie die Ernennung Raesfelds zum Statthalter. Auch jetzt griff die<br />

Kurie ohne Rechtsgrundlage in weltliche Angelegenheiten des Stifts ein. So sah<br />

es auch der Kaiser, obgleich der Papst heftig bestritt, mit seinem Schritt die<br />

kaiserliche Regalienverleihung beeinträchtigt zu haben. Es blieb ein Verstoß gegen<br />

das Wiener Konkordat. Als die bayerische Kandidatur so durch die wieder<br />

ins Spiel gebrachte Bewerbung eines Kaisersohns und das ungeschickte Verhalten<br />

der Kurie in Mißkredit geriet, faßte der Domdechant Gottfried von Raesfeld<br />

den Plan, die Wahl des Bayernprinzen im Handstreich zu erzwingen. Er hoffte,<br />

die Juniorenpartei, geschwächt durch einige Todesfälle und Abgänge, befinde<br />

sich in der Minderheit.<br />

Es kam aber anders. Am Wahltag, dem 24. April 1580, hielt überraschend<br />

Herzog Heinrich von Sachsen-Lauenburg mit 142 Reitern Einzug in <strong>Münster</strong>,<br />

jubelnd vom Stadtrat und der Bevölkerung empfangen. Am nächsten Tage überbrachte<br />

Graf Johann von Nassau-Dillenburg die Drohung der Utrechter Union,<br />

sie werde einer Wahl Ernsts von Bayern nicht tatenlos zusehen. Kein Mitglied

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