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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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288 3. Historische Übersicht<br />

vor sich ging. Wegen Fehlens der Choralen mußte die Heilig-Geist-Messe von<br />

einem Priester gelesen werden. Franz Arnold von Wolff-Metternich, der Sieger<br />

aus dem Wahlakt, begab sich, wie üblich, zum Hause der Ritterschaft, um die<br />

Regierung anzutreten. <strong>Die</strong> von der Gegenseite verschlossene Tür wurde gewaltsam<br />

geöffnet. Damit war der Regierungsantritt formal, aber nicht faktisch vollzogen<br />

(Wolf, Reichskirchenpolitik S. 141-149). Einen Monat später (30. September)<br />

wählte eine Minderheit mit 15 Stimmen den Herzog von Lothringen,<br />

während 19 Kapitularen abermals Franz Arnold ihre Stimme gaben. Beide wurden<br />

als gewählte Bischöfe proklamiert. <strong>Die</strong> lothringische Partei feierte die Wahl<br />

mit Kanonenschüssen, Glockengeläut und lautem Jubel des Volkes. <strong>Die</strong> Verkündung<br />

der Wahl Franz Arnolds verlief dagegen in aller Stille (Wolf, Reichskirchenpolitik<br />

S. 150-152).<br />

Mit knapper Mehrheit entschied sich die Konsistorialkongregation in Rom<br />

am 23. Dezember für eine Bestätigung Franz Arnolds. Mit Rücksicht auf den<br />

Kaiser wagte Clemens XI. aber nicht, daraus die Konsequenz zu ziehen.<br />

Als die römische Kongregation auch am 10. Februar 1707 zu keinem eindeutigen<br />

Entschluß kam, verloren die Niederländer die Geduld. Sie forderten Wolff­<br />

Metternich am 12. März auf, sofort die Regierung anzutreten und setzten das<br />

Regiment Nagel, das in ihren <strong>Die</strong>nsten stand, zur Grenze in Marsch. Vier niederländische<br />

Regimenter befanden sich schon auf dem Wege. Zur großen Überraschung<br />

lehnte aber der Bischof die Regierungsübernahme in der Furcht ab,<br />

damit die päpstliche Exkommunikation auf sich zu ziehen.<br />

Unter nicht näher zu erörternden Einflüssen fand sich Kaiser Joseph I.<br />

schließlich am 19. April 1707 zu einem versöhnlichen Schreiben an Franz Arnold<br />

bereit. Er stellte die Aufhebung der Exklusion in Aussicht, doch sollte die<br />

Administration des Stiftes vorläufig bei Domdechant und Kapitel verbleiben.<br />

Nun zögerte auch der Papst nicht länger. Im Konsistorium vom 10. Mai 1707<br />

erklärte er beide münsterische Wahlen für ungültig und ernannte Franz Arnold<br />

zum Administrator des <strong>Bistum</strong>s <strong>Münster</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Partei des Bischofs begrüßte die päpstliche Entscheidung mit sauren<br />

Mienen. <strong>Die</strong> Ungültigkeitserklärung mißfiel ihr als weiterer Eingriff in das domkapitularische<br />

Wahlrecht. Gern hätte man auch eine sofortige Ernennung Franz<br />

Arnolds zum Bischof gesehen. Den Generalstaaten genügte dagegen die Übernahme<br />

der Verwaltung durch ihren Kandidaten. Nachdem sich Franz Arnold,<br />

wie vom Papste verlangt, wegen angeblicher Verstösse gegen päpstliche Befehle<br />

entschuldigt hatte, ernannte ihn Clemens XI. am 8. Juni 1707 zum Bischof von<br />

<strong>Münster</strong>. Einen Tag später söhnten sich die beiden Wahlparteien in <strong>Münster</strong> aus<br />

und übertrugen ihm die Regierung. Nur der Kaiser vergaß seinen Groll nicht<br />

so schnell. Er verlieh die Regalien erst am 30. Juli 1708.<br />

Der Oberbefehlshaber des münsterischen Heeres, Generalleutnant von<br />

Schwartz, reagierte auf die Niederlage des Lothringers mit Ausscheiden aus dem

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