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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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216 3. Historische Übersicht<br />

Melanchthons an Rothmann vor einem Übertritt zu Zwingli oder den Täufern<br />

bewirkten nicht mehr als eine gekränkte Antwort (ebd. S. 379 - 384).<br />

In dieser gespannten Lage entschlossen sich die Ämter zu einem Gewaltakt.<br />

Etwa 600 bewaffnete Bürger und 300 Söldner rückten nachts am 26. Dezember<br />

1532 vor Telgte und öffneten die Stadttore, um den dort weilenden Bischof mit<br />

seiner Begleitung gefangenzunehmen. Franz von Waldeck war jedoch kurz vorher<br />

nach Iburg aufgebrochen. Mehrere Domherren und Ritter wurden verhaftet.<br />

Nur wenige entkamen über das Eis der Ems. Im Triumph führte man die Gefangenen<br />

durch die Straßen der Hauptstadt. Unverzüglich warb der Bischof 1500<br />

Landsknechte unter dem gefürchteten Söldnerführer Everhard Ovelacker und<br />

legte sie in Quartiere nahe der Hauptstadt. Seine Hilferufe fanden bei den Nachbarfürsten<br />

aber nur schwachen Widerhall. Der Kurfürst von Köln und Herzog<br />

Johann IH. von Jülich-Kleve-Berg begnügten sich mit Erklärungen grundsätzlicher<br />

Hilfsbereitschaft.<br />

Nur Philipp von Hessen entschloß sich wenigstens zu diplomatischen Schritten.<br />

Am 29. Dezember 1532 entsandte er seinen Kanzler Georg Nußpicker und<br />

zwei Räte, die vom Bischof in Bevergern empfangen wurden und von dort am<br />

7. Februar 1533 nach <strong>Münster</strong> zogen, von Magistrat und Ämtern freudig als<br />

Vermittler aufgenommen. Der neue Stadtsyndikus Dr. Johann von der Wyck<br />

stellte sogleich auf dem Bundestag der Schmalkaldener zu Höxter den Antrag,<br />

die Stadt <strong>Münster</strong> in den Bund aufzunehmen, was aber nicht die Zustimmung<br />

des Landgrafen fand, der den Ausgleich nicht verbaut sehen wollte.<br />

<strong>Die</strong> münsterischen Verhandlungen begannen am 8. Januar und führten zum<br />

Vertrag vom 14. Februar 1533, der das Augsburger Bekenntnis von 1530 für<br />

die Stadt als verbindlich anerkannte. Der Landgraf hatte sich damit gegen die<br />

Altkirchlichen, Zwinglianer und Täufer durchgesetzt. Auch Franz von Waldeck<br />

befand sich auf der Siegerseite. Seine Herkunft aus einem bereits zum Luthertum<br />

übergegangenen fürstlichen Hause, die Verwandtschaft mit dem Landgrafen<br />

und seine eheähnliche Verbindung mit der Einbecker Bürgerstochter Anna Polmann<br />

legten ihm reformatorische Grundsätze nahe. Zudem garantierte ihm der<br />

Vertrag die weltliche Obrigkeit über die Hauptstadt. Wenn dem Klerus auch keine<br />

wirtschaftlichen Opfer zugemutet wurden, so sahen das Domkapitel und viele<br />

Mitglieder der Ritterschaft in der Übereinkunft doch eine schwere Niederlage.<br />

Am 3. März 1533 verbuchte die reformatorische Bewegung einen weiteren<br />

Fortschritt. Unter 17 neugewählten Mitgliedern des Stadtrates befanden sich<br />

nur noch vier altkirchlich Gesinnte. Trotzdem blieb der ständisch-konservative<br />

Charakter der Körperschaft unangetastet. Wichtigste Aufgabe des neuen Rates<br />

war die Aufstellung einer Kirchenordnung. Deren Grundsätze wurden noch im<br />

März veröffentlicht. Danach sollte jede Gemeinde zwei Prediger erhalten, in<br />

der Stadt eine öffentliche Schule gegründet, die Armenpflege geregelt und ein<br />

Ehegericht angeordnet werden. Kirchliche und staatliche Maßnahmen garantier-

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