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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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126 3. Historische Übersicht<br />

der Domkirche. Papst Innocenz IV verkündete am 7. November 1245 einen<br />

Ablaß für alle Besucher des Doms am Weihe- oder Patronatsfesttag (prinz,<br />

Westwerk S. 34). Zwei Gewölbeteile des westlichen Querschiffes hatten die friesischen<br />

Gaue Reiderland, Smalagonia, Fivelgo und Hunesgo gestiftet (GS NF<br />

17,1 S. 43), ein Zeichen der Aussöhnung mit <strong>Münster</strong>.<br />

<strong>Die</strong> in Gang gekommene Errichtung von Domvikarien beförderte der Bischof,<br />

indem er vier Hausstätten für Domvikare zur Verfügung stellte, jedoch<br />

mit dem Vorbehalt, die Stätten zurückfordern zu können, wenn die vom Bischof<br />

beabsichtigte Errichtung eines weiteren Kollegiatstiftes erfolge (ebd. S. 285),<br />

doch kam es dazu nicht mehr.<br />

D ie Verfügung des Bischofs, gemäß den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen,<br />

Naturallieferungen für die domkapitularische Tafel in Geldzahlungen<br />

zu verwandeln, fand im Kapitel geteilte Aufnahme, das bei Schwankungen des<br />

Geldwertes Einbußen befürchtete. Bestimmte Leistungen blieben deshalb in natura<br />

erhalten (ebd. S. 523 f.).<br />

<strong>Die</strong> Beziehungen zu den nun schon zahlreichen Klöstern weisen keine Besonderheiten<br />

auf. D en D eutschordensherren, die spätestens 1239 von ihrem<br />

außerhalb der Befestigungen liegenden Grundstück in die Stadt <strong>Münster</strong> gezogen<br />

waren, überließ der Bischof einzelne Grundstücke des Bispinghofes, der<br />

nach dem Bau der Burg Wolbeck seine Bedeutung als bischöfliche Residenz<br />

verloren hatte (prinz, Mimigernaford-<strong>Münster</strong> S. 202) . <strong>Das</strong> Stift Borghorst erhielt<br />

von Bischof Ludolf in der Eigenschaft als päpstlicher Visitator 1233 ein neues<br />

Statut (WestfUB 3 S. 167 f. Nr. 305). <strong>Die</strong> Kapelle Burlo, in ihren Anfängen bis<br />

1220 zurückzuverfolgen, übergab er 1245 den Wilhelmiten (WestfKlosterb 1<br />

S. 346 f.). Wie schon in Borghorst, griff der Bischof in die durcheinander geratenen<br />

Verhältnisse des D amenstifts Freckenhorst ein und unterstellte es der Augustinerregel<br />

(GS NF 10 S. 74 f., 97). Dem Kloster Hohenholte bewilligte er freie Vogtwahl,<br />

qui dicitur schwerevogt, vogtetus iuratus (WestfKlosterb S. 463; Kock S. 107) .<br />

Eng verbunden war Bischof Ludolf von H olte mit Marienborn, einem Cisterzienserinnenkloster,<br />

qui fons b. Mariae dicitur, a nobis fundatum et consecratum, das<br />

anfangs in Lippramsdorf bestand, 1244 aber in die sicherere Stadt Coesfeld<br />

übersiedelte (WestfKlosterb 1 S. 191).<br />

D en Cisterziensern in Marienfeld bestätigte er das Recht, die Einkünfte aus<br />

der Kirche in Harsewinkel für Kranken- und Armenpflege zu verwenden<br />

(WestfUB 3 S. 165 Nr.300). <strong>Die</strong> Überlassung eines Grundstücks neben dem<br />

Bispinghof an die Marienfelder Mönche sollte deren jederzeitigen Rückzug in<br />

die Stadt bei unsicheren Zeiten gewährleisten (ebd. S. 250 Nr. 463).<br />

<strong>Die</strong> Verbindungen Ludolfs zum Stift Nottuln beruhten hauptsächlich darauf,<br />

daß die dortige Äbtissin Jutta seine Schwester war. Er bestätigte 1229 ihre Memorialstiftung<br />

(ebd. S. 141 f. Nr.258). Im Jahre 1238 verlieh er dem Stift das<br />

Recht, sich unter den Ministerialen einen nichterblichen und absetzbaren Vogt<br />

zu wählen (ebd. S. 190 Nr. 350).

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