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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 11 . <strong>Die</strong> E ntmachtung der Fürstbischöfe 153<br />

Nr. 39). Zu offenen Feindseligkeiten kam es, als der münsterische Gograf von<br />

Rheine Osnabrücker Untertanen aburteilte. Im Sommer 1341 verheerten osnabrückische<br />

Scharen das <strong>Münster</strong>land. Beide Bischöfe riefen im August ihren<br />

Metropoliten um Vermittlung an (FM U. 534 a). Im Soester Spruch vom 27. Dezember<br />

1341 verurteilte der Erzbischof das Verhalten des Gografen, zwang aber<br />

Osnabrück, auf Harkotten zu verzichten (Niesert, Beitrr 1,2 S. 295-302 Nr. 96).<br />

Ein abermaliger Streit des Gogerichts Rheine mit Osnabrücker Untertanen<br />

konnte am 2<strong>1.</strong> September 1351 schiedsrichterlich beigelegt werden (StAOsnab<br />

Rep.3 F. Osnabrück Nr. 323).<br />

<strong>Die</strong> unmittelbar an die Ereignisse von 1341 anschließende Fehde Bischof<br />

Ludwigs mit dem Edelherrn Ludolf von Stein furt - der Bischof stand bei<br />

diesem in hohen Schulden! - ging auf die Errichtung der starken Schwanenburg<br />

bei Mesum an der Ems durch den Edelherrn Ludolf zurück. <strong>Die</strong> ostentativ nach<br />

dem Steinfurter Wappentier benannte Burg gefährdete den münsterischen Besitz<br />

in und um Rheine sowie den Verkehr nach Friesland. Gemeinsam mit Graf<br />

Adolf von der Mark zerstörte der Bischof Anfang 1343 die Burg und machte<br />

viele Gefangene. Graf Rainald von Geldern vermittelte im Februar d. J. einen<br />

Frieden, demgemäß Ludolf 1000 Mark an den Bischof zahlen mußte (Niesert,<br />

MünstU rkSlg 5 S. 169 - 175 N r. 52). Damit verloren die Steinfurter die Basis<br />

zum Ausbau ihrer Stellung an der Ems, besonders gegen Rheine. Im Juni d. J.<br />

verkaufte der Edelherr deshalb alle dortigen Besitzungen und Rechte für 800<br />

Mark an den Bischof (ebd. 5 S. 175 ff. Nr. 53) . Ein Vertrag aus dem Jahre 1346<br />

zur Beilegung aller künftigen Streitigkeiten beendete die Auseinandersetzung<br />

(ebd. 5 S. 177 f. Nr. 54).<br />

Seit 1321 schwelte ein Zwist der münsterischen Herrschaft Vechta mit den<br />

Edelherren von <strong>Die</strong>pholz um Rechte in Goldenstedt, den Wald Huntebrock,<br />

Fischerei und Jagd im Dümmer, wo diese durch Kauf und andere Mittel ihren<br />

Einfluß zu vergrößern suchten. Immer wieder kam es zu Zusammenstößen<br />

(Friemann S. 64 f.) . Erst der Schiedsspruch Graf Konrads von Oldenburg vom<br />

25. November 1346 brachte eine gewisse Beruhigung zustande. Beide Seiten<br />

verzichteten auf Ansprüche im jeweils anderen Herrschaftsbereich, doch blieb<br />

Goldenstedt ein ewiger Zankapfel.<br />

An der Südgrenze des Stifts herrschten friedlichere Zustände. Bischof Ludwig<br />

stand in gutem Verhältnis zum Kölner Metropoliten. Störend wirkten nur<br />

gelegentliche märkisch-kölnische Mißverständnisse, in die Ludwig hineingezogen<br />

wurde. <strong>Die</strong> unter Führung des Erzbischofs entstehenden Landfriedensbündnisse<br />

trugen aber zur Beruhigung der Lage bei (Friemann S. 67 -73).<br />

<strong>Die</strong> Verstrickung in zahlreiche Fehden beeinträchtigte das Gedeihen des Stifts<br />

im Innern und überforderte die finanziellen Kräfte des Landes. Der Landesherr<br />

versank in Schulden, die ihn in Abhängigkeit von den Gläubigern brachten,<br />

zumal ihn von seinen Vorgängern her gewaltige Schuldenberge drückten. Allein

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