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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 43. Ausbildung des weltlichen Territoriums 555<br />

den fürstlichen Ämtern in der Reihenfolge, in der sie zeitlich dem münsterischen<br />

Territorium angegliedert worden sind.<br />

<strong>Die</strong> grundsätzliche Frage, was überhaupt Landesherrschaft sei, soll hier ausgeklammert<br />

bleiben. Es muß ein Hinweis auf die im einleitenden Literaturverzeichnis<br />

dieses Paragraphen aufgeführten Werke genügen, besonders die Beiträge<br />

von Janssen, Patze, Petri, Sander, Schubert und Willoweit. <strong>Die</strong> heutige<br />

Sprache verwendet hier im Mittelalter nicht gebrauchte Kunstwörter. Der Wirklichkeit<br />

am nächsten kommen die von Theodor Meyer vorgeschlagenen Begriffe<br />

"Personenverbandsstaat und institutioneller Flächenstaat" oder Abwandlungen<br />

davon (Schubert S. 57 f.). Kurz eingegangen werden muß aber auf eine These,<br />

die früher die Auffassungen von der münsterischen Territorialbildung bestimmte.<br />

Man glaubte, den Anfang der Entwicklung in das Jahr 1180 setzen zu<br />

müssen, nachdem die Niederlage Heinrichs des Löwen angeblich die sächsische<br />

Herzogsgewalt westlich der Weser vernichtet und ein Vakuum hinterlassen hatte,<br />

in das die lokalen Machthaber, besonders die Bischöfe von <strong>Münster</strong>, Paderborn,<br />

Osnabrück und Minden eindrangen und die freigesetzten Rechte für die Bildung<br />

eigener Territorien nutzten. Neuere Untersuchungen Oanssen, Mohrmann) haben<br />

jedoch erwiesen, daß der Herzog von Sachsen vor 1180 westlich der Weser<br />

keineswegs über die ihm zugeschriebene Macht, sondern bestenfalls über einige<br />

Vasallen und Verbündete verfügte. So stellt das angebliche Machtvakuum von<br />

1180 eine Illusion dar. Selbst der vom Erzbischof von Köln südlich der Lippe<br />

geführte Herzogstitel von Westfalen spiegelte keine tatsächliche Macht. Er ist<br />

mehr als Anspruch, denn als Wirklichkeit aufzufassen Oanssen). So bedeutet<br />

insbesondere für das Fürstbistum <strong>Münster</strong> das Jahr 1180 keinerlei Einschnitt<br />

hinsichtlich der Territorialbildung.<br />

Der Vorgang verlief nicht gleichmäßig. Zeitliche Schwerpunkte lassen sich<br />

erkennen, bestimmt durch die Bischöfe Hermann von Katzenelnbogen (1173-<br />

1203) und Ludwig von Hessen (1310-1357), doch fallen gerade einige der gewichtigsten<br />

Erwerbungen nicht in diese Epochen.<br />

<strong>Die</strong> Größe des Fürstbistums <strong>Münster</strong> erreichte in der Neuzeit die beträchtliche<br />

Größe von über 10000 qkm. Sie übertraf damit die der Fürstbistümer Osnabrück<br />

und Paderborn mit je etwa 2800 qkm sowie das Fürstbistum Minden mit<br />

etwa 1 200 gkm erheblich.<br />

b. Amt Wolbeck<br />

Geht man von der These aus, daß im Bereiche dieses größten Amtes der<br />

Hauptteil grundherrlicher Stiftungsausstattung aus der Zeit Liudgers zu finden<br />

sein müßte, so ergibt sich eine überraschende Feststellung: D er Fürstbischof<br />

besaß in fast allen Kirchspielen des Amtes bäuerliche Güter, darunter viele<br />

Schulten- und Tegederhöfe, wenn auch deren Zahl nur in den Kirchspielen

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