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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 54. Abgaben- und Steuerwesen 685<br />

tert waren. 1 ) So fielen die Zehnten als Einnahmequelle der Bischöfe seit dem<br />

12. Jahrhundert weitgehend aus. Auch die als Lehen vergebenen Zehnten erbrachten<br />

nur geringe Gefälle. <strong>Die</strong> Bischöfe mußten daran denken, sich eine<br />

andere finanzielle Basis zu schaffen.<br />

Für die finanzielle Versorgung der Pfarreien hatte man bereits einen Weg<br />

gefunden: Mansus sive casa quicunque ve/ quecunque per se ve/ per aratrum co/itur, suo<br />

sacerdoti annonam missaticum annis singulis so/vere teneatur (Beschluß der Herbstsynode<br />

des <strong>Bistum</strong>s von 1290: WestfUB 3 S. 735 Nr. 1410). Mehrmals mußten sich die<br />

<strong>Bistum</strong>ssynoden in den folgenden Jahren mit dem Meßkorn beschäftigen, ein<br />

Anzeichen, daß die Abgabe sich im Bewußtsein der Pilichtigen noch nicht verfestigt<br />

hatte. So wurde 1294 bestimmt, daß für den Fall, daß zwei Familien in<br />

einem Hause wohnen, jede einzelne Familie abgabepilichtig sei (ebd. S. 784<br />

Nr. 1501). 1295 wurde die Meßkornpilicht auch aufPachtländereien eines Hofes<br />

ausgedehnt (ebd. S. 787 Nr. 1507). Bei der Teilung eines Hofes, so beschloß die<br />

Synode von 1296, solle jeder Teil pilichtig sein, doch höre die doppelte Leistung<br />

auf, wenn beide Teile wieder vereinigt werden (ebd. S. 804 f. Nr. 1540). Auch<br />

die Frühjahrssynode von 1297 befaßte sich mit diesem Thema: quod nu//a poterit<br />

interrumpere consuetudo quod mansi sive case qui ve/ que per aratrum co/untur, suo paston<br />

missa/em annonam de iure so/vere teneantur (ebd. S. 816 Nr. 1566).<br />

Daraus geht hervor, daß Bischof und <strong>Bistum</strong> keine Beiträge zum Unterhalt<br />

der Kirchen und Gemeinden leisten konnten. Kirchliche Gebäude wurden von<br />

den Kirchenpatronen mit Hilfe der Gemeinden instandgehalten. Umfangreichere<br />

Bauvorhaben mußten durch Kollekten unterstützt werden, zu denen meist<br />

Ablässe ausgeschrieben wurden. <strong>Die</strong> Pfarrer mit ihrer jami/ia lebten von der<br />

wirtschaftlichen Ausstattung der Pfarrei. Nur in wenigen Fällen zählte dazu ein<br />

ganzer Bauernhof. Meist standen nur Acker- und Gartenstücke zur Verfügung,<br />

die von der jamilia selbst bearbeitet werden mußten. Kapläne, wenn es sie überhaupt<br />

gab, mußte der Pfarrer aus eigenen Mitteln entlohnen. Erst die im Spätmittelalter<br />

in großer Zahl ge stifteten Vikarien verfügten über ein festumschriebenes<br />

Stiftungsgut, das dem Besitzer ein mehr oder weniger kärgliches Auskot?men<br />

gewährte. Verständlicherweise bemühten sich die Vikare um den Besitz<br />

mehrerer Vikarien, besonders wenn damit keine geistlichen Pilichten oder nur<br />

geringe Obliegenheiten verbunden waren. Auch die Pastoren kleinerer Kirchspiele<br />

waren darauf aus, solche Vikarien in ihre Hand zu bringen, wenn deren<br />

Besitz nicht auf Angehörige bestimmter Familien festgeschrieben war (sogen.<br />

Blutsvikarien, vicanae in sanguine). Bei Ansprüchen von Bewerbern um den Besitz<br />

1) Karte der Lehen der Bischöfe von <strong>Münster</strong> nach den Lehnbüchern des 14. Jahrhunderts<br />

von Leopold SCHÜTTE, in: <strong>Die</strong> Lehnsregister der Bischöfe von <strong>Münster</strong> bis<br />

1379 von Hugo KEMPKES u. a. 1995.

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