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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 14. D as Ringen um clie Macht 231<br />

den als der letzte leibeigene Schweinehirt. D er Plan verschwand in der Schublade.<br />

Auch in der Frage der Kompetenzen des Offizialats erzielte Jakob Voß<br />

einen Erfolg. Wesentliche inbußen blieben dem Geistlichen Gericht erspart.<br />

Voß' Gegenentwurf wurde 1573 eingeführt und blieb bis zum Ende des Fürstbistums<br />

gültig.<br />

<strong>Die</strong> Einrichtung eines neuen Weltlichen Hofgerichtes konnte der Bischof<br />

dagegen, wie vorgesehen, durchsetzen. <strong>Die</strong> Eröffnung des Gerichts fand am<br />

2. Juni 1572 in Horstmar statt. Schmollend hielten sich Domkapitel und Stadtrat<br />

von der Feier fern.<br />

In diesem Jahre rief der Fürst auch eine neue Finanzbehörde, die Rechenkammer,<br />

ins Leben. Sie stellte das bisher im wesentlichen von den fürstlichen<br />

Ämtern mehr oder weniger chaotisch verwaltete Steuerwesen des Fürstbistums<br />

auf neue Füße. Zu einer übersichtlicheren Form der Staatsverwaltung sollte auch<br />

die Wiederbelebung des alten Amts der Landräte beitragen.<br />

Auf kirchlichem Gebiete vermißt man dagegen bemerkenswertere Anstöße<br />

Johanns. Hier riß der tatkräftige Domdechant Gottfried von Raesfeld die Initiative<br />

an sich. Ausgesprochenes Besitzstreben und Kompromißlosigkeit machten<br />

ihm freilich wenig Freunde (Schröer, Erneuerung 1 S.289). Mit dem neuen<br />

Kapitelsstatut von 1557/ 62 und der rigorosen Rekatholisierung des Archidiakonats<br />

Bocholt bis zum Jahre 1569, wo bis dahin der Protestantismus herrschte,<br />

hatte sich Gottfried schon einen gefürchteten Namen gemacht. Johann von<br />

Hoya beschränkte sich darauf, die vom Domdechanten ausgestellten Ausweisungsbefehle<br />

gegen Andersdenkende zu unterschreiben. Als Vorsitzender der<br />

Prüfungskommission für Weihekandidaten bemängelte Gottfried, daß als rechtgläubig<br />

angenommene Kandidaten nach dem Examen oft häretische Lehren<br />

verbreiteten und die Sakramente nach lutherischem Ritus spendeten. Er bat den<br />

Bischof, diese Pastoren ihrer Ämter zu entsetzen. Auch an der nachlässigen<br />

Verwaltung der Archidiakonate übte der Dechant heftige Kritik. Auf diese Weise<br />

werde das <strong>Bistum</strong> <strong>Münster</strong> der katholischen Kirche bald verloren gehen. <strong>Das</strong><br />

Domkapitel schlug nach den bestürzenden Berichten des Domdechanten auf<br />

dem Martinikapitel 1569 dem Bischof vor, eine Generalvisitation des Stifts <strong>Münster</strong><br />

anzuordnen, um dem überhandnehmenden Abfall von der Kirche Einhalt<br />

zu gebieten. <strong>Das</strong> Domkapitel schloß mit der aufschlußreichen Feststellung, man<br />

wisse, daß Johann von Hoya im Stift Paderborn, das er seit 1568 verwaltete,<br />

entsprechende Maßnahmen ergriffen habe, doch sei das Gerücht im Schwange,<br />

er unternehme nichts gegen Andersgläubige und sehe der vom katholischen<br />

Ritus abweichenden Sakramentenspendung gleichgültig zu. Man wolle nicht hoffen,<br />

daß er im Stift <strong>Münster</strong> ebenso verfahre.<br />

Der Verfasser dieses Schreibens war kein anderer als Gottfried von Raesfeld,<br />

wie aus dem beigefügten Bericht über die Visitation des Archidiakonats Bocholt<br />

hervorgeht. Der Domdechant zielte auf nichts anderes als auf die Ausrottung

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