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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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270 3. Historische Übersicht<br />

brück, Franz Wilhelm Graf von \Xkartenberg, doch hielt dieser seine Bewerbung<br />

äußerst geheim.<br />

So verfiel das Domkapitel auf den Gedanken, diesmal ex gremio zu wählen.<br />

Bernhard von Mallinckrodt verfügte als heimlicher Regent des Stifts über politische<br />

Erfahrung, galt als Verfechter münsterischer Eigenständigkeit gegenüber<br />

römischer Gleichschaltung und fürstlichem Zentralismus. An Willenskraft und<br />

Durchsetzungsvermögen kamen dem hochgebildeten Konvertiten wenige<br />

gleich, doch standen seiner Wahl Bedenken wegen seines herrischen Wesens im<br />

Wege. Wahlabsprachen durften gemäß der Union des Kapitels von 1641 vor<br />

dem Wahlakt nicht erfolgen, doch mußte entschieden werden, ob gewählt oder<br />

postuliert werden sollte.<br />

Der Domdechant sprach sich in seinem Votum unentschieden aus. Man<br />

konnte aber aus seinen Worten entnehmen, er wünsche seine eigene Wahl und<br />

spreche das nur nicht offen aus, um seine Gegner nicht frühzeitig auf den<br />

Plan zu rufen. Dagegen verwarf der Domküster Christoph Bernhard von Galen<br />

eindeutig den Gedanken an eine Postulation. Unumwunden nannte er Maximilian<br />

Heinrich von Bayern "viel zu geistlich", fromm, aber politisch unerfahren.<br />

Der Domküster kannte sich in der Politik besser aus. Als Kandidat war er bisher<br />

nicht in Erscheinung getreten. Seine klare Stellungnahme verschaffte ihm aber<br />

nun so hohe Achtung, daß er neben dem Domdechanten als aussichtsreichster<br />

Bewerber galt. Sein höfliches Benehmen verlieh ihm sogar einen Vorsprung vor<br />

Mallinckrodt, der seine Unterlegenheit grimmig eingestand: Es ist mir ein groß<br />

beschwer, daß ich so leisen nicht gehen kann) so sanfte) zierliche und schmeidige wörter und<br />

dictiones nicht finden kann.<br />

So lief die Wahl am 14. November 1650 zugunsten Christoph Bernhards<br />

von Galen (1650-1678) aus. Mallinckrodt focht sie sogleich als rechtswidrig<br />

an, legte in Rom Protest ein und verzögerte damit die päpstliche Bestätigung<br />

bis Juli, die kaiserliche Belehnung bis September 165<strong>1.</strong><br />

Als dringendste politische Pflicht erachtete der neue Bischof die Beseitigung<br />

der fremden Besatzungen. Als Letzte zogen am 13. Mai 1653 die Schweden ab.<br />

In der Zwischenzeit war die Wahlkapitulation unter Dach und Fach gebracht<br />

worden (18. September 1652), jedoch vom Fürstbischof so um formuliert, daß<br />

die ständischen Befugnisse stark reduziert waren. Den Ständen waren bei Ausbruch<br />

eines Krieges die Hände gebunden, da der Bischof sich vorbehielt, in<br />

höchster, unversehener und schneller gifahr, da man nicht eben Zu konvokation der stände<br />

gelangen könne, militärische Schritte vorzufinanzieren und die vorgestreckten Gelder<br />

von der Pfennigkasse zurückfordern zu dürfen. <strong>Die</strong> kurz vorher handstreichartig<br />

erfolgte Einnahme der mit einer oranischen Besatzung versehenen Festung<br />

Bevergern durch münsterische Söldner (28. August 1652) hätte den Ständen eigentlich<br />

als Warnung dienen können.<br />

Dem Bischof scheint bewußt gewesen zu sein, daß seine Kräfte für eine<br />

weitgestecktere Außenpolitik nicht ausreichten. Sein Versuch, ein mit der "Kreis-

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