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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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222 3. Historische Übersicht<br />

Landgraf Philipp riet dem Bischof, die Domkapitularen geneigt zu machen,<br />

indem er ihnen die Eheschließung erlaubte, ohne sonst etwas an ihrem Status<br />

zu ändern. Franz wußte aber, daß dieser Weg zu keinem Ergebnis führte, ja daß<br />

ihm selbst die Absetzung· drohte, wenn er Anna Polmann heiratete. So zogen<br />

sich die Verhandlungen mit den Schmalkaldenern ergebnislos hin. Selbst die<br />

Fürsprache Landgraf Philipps auf den Nürnberger und Ulmer Bundestagen von<br />

1543 änderte daran nichts.<br />

Noch einmal beantragte Bischof Franz seine Aufnahme auf dem Bundestag<br />

von Schmalkalden im Juni 1543 unter Hinweis auf den bereits vollzogenen Beitritt<br />

der Städte Minden und Osnabrück sowie die Bereitschaft eines Teils der<br />

münsterischen Ritterschaft, seine Absicht zu billigen, vor allem aber auf die<br />

Einführung der Kirchenordnung des Hermann Bonnus in Osnabrück (1<strong>1.</strong> Mai<br />

1543). Sein Angebot, im Kriegsfalle 500 Pferde zu stellen, machte Eindruck,<br />

doch kam es auch hier nicht zur Annahme des Antrags. <strong>Die</strong> Sorge des Bundes,<br />

wegen <strong>Münster</strong> in einen gefährlichen Krieg mit Habsburg zu geraten, ließ sich<br />

nicht überwinden. <strong>Die</strong> jüngste Niederlage Herzog Wilhelms des Reichen von<br />

Kleve lähmte den Mut der Bundesgenossen. Bischof Franz selbst versicherte<br />

ja dem Kaiser, der Verdacht einer Komplizenschaft mit Herzog Wilhelm sei<br />

unbegründet.<br />

<strong>Die</strong> gefahrdrohenden Wolken zogen ab, als Karl V nach dem Sieg über Jülich-Kleve-Berg<br />

seine Waffen gegen Frankreich wandte. Der Kaiser versäumte<br />

nicht, den Landständen der Stifte <strong>Münster</strong> und Osnabrück am 24. Januar 1544<br />

ernstlich zu befehlen, alle kirchlichen Neuerungen zu verurteilen und ihre Abstellung<br />

zu bewirken. Da der Kurfürst von Köln und Bischof Franz sich aber<br />

auf dem Speyrer Reichstag dieses Jahres auf die lutherische Seite stellten, blieb<br />

das Edikt ohne Wirkung, zumal Karl V durch die Türkengefahr abgelenkt<br />

wurde. Der Reichstagsabschied verschob die Religionsfrage auf den nächsten<br />

Reichstag im Winter. Bis dahin sollte kein Reichsstand einen andern in Religionsfragen<br />

bedrängen.<br />

Auf dieser Basis fand in <strong>Münster</strong> am 24. Juli 1544 eine Konferenz fürstlicher<br />

Beamter mit einigen Domherren statt. <strong>Die</strong> Beamten drängten auf Einsetzung<br />

einer Kommission zum Erhalt von Fried und Einigkeit und zur Vorbereitung eines<br />

Konzils, doch antworteten die Kapitularen höflich ablehnend.<br />

D er Landgraf trat nun mit dem Plan hervor, D omherren und Mitglieder der<br />

Ritterschaft jeweils einzeln für den Gedanken einer hessischen Koadjutorie in<br />

<strong>Münster</strong> zu gewinnen. Dafür war einer seiner Söhne vorgesehen. Da diese erst<br />

drei bzw. sieben Jahre alt waren, sollte vorläufig Graf Philipp von Waldeck, ein<br />

Neffe des Bischofs, die Stelle des Koadjutors einnehmen. Eine beträchtliche<br />

Machtausweitung Hessens wäre die Folge gewesen, doch blieb der Plan so gut<br />

wie ohne Aussicht, da alle drei Kandidaten evangelisch waren und wenig Chancen<br />

besaßen, im damals noch überwiegend reformations feindlichen D omkapitel

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